Verbraucherzentrale NRW, wussten Sie, dass der Honig oft weit gereist ist, bevor er auf dem Butterbrot landet?

Düsseldorf, 9. November 2022

Für #Verbraucher ist es auf den ersten Blick oft schwer zu erkennen, woher der #Honig im #Glas genau stammt, denn die rechtlichen Vorgaben sind leider nicht sehr streng. Gemäß der deutschen Honigverordnung muss ein konkretes Ursprungsland nur dann auf dem Etikett stehen, wenn der Honig aus nur einem Land stammt. Stammt er aus mehreren Ländern, reicht es, wenn auf dem Etikett darauf hingewiesen wird, dass der Honig aus EU Ländern oder nicht EU Ländern kommt. Häufiger findet man Hinweise wie »Mischung von Honig aus EU Ländern«, »Mischung von Honig aus Nicht EU Ländern« oder »Mischung von Honig aus EU Ländern und Nicht EU Ländern«.

»Der Honig kann also von überall herkommen. Die einzelnen Herkunftsländer und den prozentualen Anteil der einzelnen Honige an der Honigmischung können Verbaucher:innen nicht nachvollziehen«, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer gern seinen #Tee mit Honig aus Deutschland süßen oder lokale Imker:innen unterstützen möchte, kann Produkte mit »Deutschland« als Ursprungsland, dem Begriff »Deutscher Honig«, dem Logo des Deutschen Imkerbunds oder einer bestimmten regionalen Herkunft wie »Honig aus dem Sauerland« auf dem Etikett wählen. Gut zu wissen: Angaben wie »echt«, »ohne Zusätze« oder »Bienenhonig« können suggerieren, manche Honige wären besondere Naturprodukte. Dabei muss Honig laut deutscher Honigverordnung ein natursüßer Stoff sein, darf nichts anderes als Honig enthalten und darf nur von Honigbienen erzeugt werden. Wo »Honig« drauf steht, muss also auch Honig drin sein.