Kreis Gütersloh: Die #Motorsäge hat ab dem 1. März 2024 Pause

Gütersloh, 26. Februar 2024

Die Wintermonate sind die klassische Zeit für Gehölzarbeiten. In der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche zurückgeschnitten beziehungsweise auf den Stock gesetzt werden. Außerhalb dieser Zeit ist das zum #Schutz von #Tieren, die mit der Brut oder Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind, verboten.
Der Winter war dieses Mal sehr regenreich, die Flächen sind wassergesättigt und kaum zu befahren. Die Untere #Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Sperrfrist ab Freitag, 1. März 2024, dennoch zu beachten ist. Wer die geplanten Rückschnittmaßnahmen in dieser Woche nicht mehr schafft, muss bis Anfang Oktober damit warten.

Schon jetzt ist morgens #Gezwitscher zu hören. Untrügliches Zeichen, dass Reviere und Partner gesucht werden und das #Brutgeschäft unmittelbar bevorsteht. Da die nasse Witterung keinen Einfluss auf den Beginn des Brutgeschäftes hat, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, auch wenn Gehölzbestände nicht eher mit Maschinen erreichbar waren.

Bürger sollten diesen Termin im Blick haben, den Schutz der #Tiere beachten und geplante Maßnahmen gegebenenfalls bis Oktober aufschieben.