Derzeitige Gesetzlosigkeit in der #Migrationspolitik befördert #Inhumanität

  • Flüchtlingshelfer: »Sonderbehandlung für ukrainische Bürger ist ein Fehler!«

Dennis Riehle, Konstanz, 1. März 2024

Dass derzeit nicht die in der #Verfassung festgeschriebenen Grundsätze bezüglich des alleinigen anerkannten Fluchtgrunds der Verfolgung angewendet werden, verschärft die Migrationskrise immens und führt zu zunehmendem Unverständnis in der Bevölkerung. Dieser Überzeugung ist der Flüchtlingshelfer Dennis Riehle (Konstanz), der zudem die Sonderbehandlung der ukrainischen Ankommenden kritisiert. Er erklärt dazu …

Inhumanität ist es, wenn man sich über das Gebot der #Bedürftigkeit hinwegsetzt und in Deutschland und Europa alle Menschen mit offenen Armen empfängt, die keinen anerkannten Fluchtgrund vorweisen können. Schließlich sind sie es, die das Asylsystem missbrauchen und damit verhindern, dass die tatsächlich Verfolgten keinen angemessenen Schutz mehr bei uns finden können. Es ist rechtlich völlig legitim und mit Blick auf die innere Sicherheit und Ordnung zwingend, dass wir zu einer Gesetzmäßigkeit zurückkehren, welche in unserer Verfassung und in internationalen Vereinbarungen festgehalten ist. Letztendlich bedeutet die Einigung der Europäischen Union nichts anderes als eine Durchsetzung bestehender Regelungen. Den Bürgern auf dem hiesigen Kontinent steht es zu, zu wissen, wer in ihre Länder kommt – und ob überhaupt eine Bleibeperspektive vorliegt, die zu einem Status führen kann. Wer sich für eine Fortsetzung der bisher unregulierten Migrationsströme einsetzt und damit jegliche Rückkehr zu einer adäquaten Versorgung für diejenigen Flüchtlinge verhindert, die nicht aus sozialen und wirtschaftlichen, sondern aus an Leib und Leben bedrohten Gründen zu uns kommen, macht sich mitschuldig an einer Überforderung der Strukturen und der nachvollziehbaren Polarisierung in unserem Land. Denn auch wenn wir eine wohlhabende Nation sind, sind auch hier personelle und materielle Ressourcen beschränkt. Zumal wir wegen unseres Grundgesetzes sicherstellen müssen, dass für Schutzsuchende ein Existenzminimum gewährleistet sein muss. Das Recht auf #Asyl war stets darauf ausgerichtet, sich prinzipiell nur an diejenigen Personen zu richten, die die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder die Bedingungen aus unserer Verfassung erfüllen. Dass Teile der grünen Partei diese Übereinkünfte aus einer gutmenschlichen Art und einem Selbsthass auf die eigene Herkunft erodieren wollen – und somit bewusst #Chaos und eine kulturidentische Entledigung anstreben, darf die Bundesrepublik in ihrer Zustimmung zur europäischen Vorgehensweise der strikten Kontrollen an den Außengrenzen nicht beeindrucken.

Und gerade in einem speziellen Fall ist der Missstand eklatant, denn leider muss ich aus meinen eigenen Erfahrungen als Flüchtlingshelfer den Eindruck bestätigen, dass nicht wenige aus der Ukraine bei uns ankommende Schutzsuchende, die den Krieg als ihren Beweggrund zum Verlassen der Heimat angeben, immer weniger motiviert scheinen, sich in die hiesige Gesellschaft einzugliedern. Unabhängig davon, dass ich dieser Tage nicht zum ersten Mal vernommen habe, dass die in die Bundesrepublik einreisenden ukrainischen Staatsbürger oftmals in ihren Herkunftsregionen im Westen oder Norden von der militärischen Auseinandersetzung vor allem im Osten und Süden des Landes gar nichts mitbekommen, mangelt es nicht selten auch an jeglicher Bedürftigkeit, die eine entsprechende Gewährung von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld rechtfertigen würde. Denn zumeist gibt es ein genügendes Einkommen oder Vermögen, das die ukrainischen Migranten auch gar nicht leugnen. Vor allem liegt es an einem falsch verstandenen Mitgefühl, aus dem heraus die Behörden mit den entsprechenden Überprüfungen lax umgegangen sind und oftmals aus Überforderung mit dem Ansturm an Anträgen genauere Recherchen vernachlässigt haben. Letztendlich stellt der momentane Zustand einen eklatanten Verstoß gegen das Gleichheitsgebot aus der Verfassung dar. Denn die sofortige Eingruppierung in die Grundsicherung für Arbeitsuchende statt in das Asylbewerberleistungssystem war ein grober Fehler und ein unbegründeter Vorstoß der Politik, um reflexartig Solidarität mit dem angegriffenen Land zu bekunden. Dass nicht wenige Ukrainer mittlerweile auch ungeniert zugeben, vor allem aufgrund dieser Pull Faktoren nach Deutschland gekommen zu sein – obwohl die restliche Familie sicher und wohlgenährt zu Hause geblieben ist und dort die aus der #Bundesrepublik transferierten Leistungen dankend entgegennimmt – sollte zunehmend skeptisch machen. Denn ihre schwindende Bereitschaft zur Integration in den Arbeitsmarkt oder zur gesellschaftlichen Verantwortung muss ein Weckruf an manch Naiven sein, die bisherige gutmenschliche Praxis infrage zu stellen. Mehr …

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Dennis Riehle
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