Beschluss zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Bundestag: Neu verhandeln, nicht beschließen

Bonn, 15. Juni 2023

Einen Tag vor der finalen Lesung des neuen #Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im Deutschen #Bundestag fordert der Deutsche #Tierschutzbund die Abgeordneten auf, das Gesetz neu zu verhandeln und nicht jetzt zu beschließen. Das geplante Tierhaltungskennzeichen in vorliegender Beschlussfassung helfe keinem einzigen Tier, sondern zementiere im Gegenteil die vielfach katastrophalen Bedingungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung – und das auf lange Sicht.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, richtet einen letzten Appell an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag: »Nicht beschließen, neu verhandeln. Denn was gut gemeint sein mag, ist leider schlecht umgesetzt. Offenbar hat besonders die FDP mit ihrer Blockadepolitik für reduzierte Platzvorgaben und zu wenig Fördergeld gesorgt. Das Resultat wollen die #Ampelfraktionen nun abnicken. Das Gesetz wird keinem einzigen Tier ein besseres Leben bringen. Im Gegenteil, die tierschutzwidrige Schweinehaltung in den Stufen »Stall« und »Stall und Platz« würde staatlich gesiegelt und damit vermutlich für weitere Jahrzehnte legitimiert – gegen den Willen der gesellschaftlichen Mehrheit.« Das Gesetz liefere keinerlei Impulse für mehr #Tierschutz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, sondern bilde lediglich den vollkommen unzureichenden Status quo ab.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Bündnis 90 »Die Grünen« eine Tierhaltungskennzeichnung versprochen, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Kriterien dafür sucht man im Gesetzentwurf vergeblich, genauso wie ein nachhaltiges Konzept zur Unterstützung von Landwirten, die ihre Tierhaltung artgerecht umbauen wollen. »Das ist glatter Vertragsbruch. Keine Strategie, kein Plan, nur unzureichendes Stückwerk«, so Schröder.

In der #Tierschutzpolitik bleibe die Ampel hinter den Erwartungen zurück. Ein aktuelles Beispiel sei die Streichung einer Passage im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum neuen Tierschutzgesetz, in der erstmals festgehalten worden war, dass wirtschaftliches Interesse keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstelle. »Der durchaus vorhandene gute Wille im BMEL, die Lebensbedingungen für Tiere in der Landwirtschaft zu verbessern, wird regelmäßig durch den Zangengriff von wirtschaftlichen Lobbyinteressen und deren politischen Repräsentanten abgewürgt. Offenbar hat sich der FDP-Minister Buschmann zum Sprachrohr der Tiernutzer gemacht und die Änderung durchgesetzt, leider ohne erkennbaren Widerstand des BMEL. Eine Koalition erzwingt Kompromisse. Aber wenn die regelmäßig zu Lasten des Tierschutzes gehen, dann ist das nicht akzeptabel«, so Schröder.

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