Stadtwerke Gütersloh: Verstoß gegen Vergaberecht

Gütersloh, 8. März 2025

Die #Stadtwerke #Gütersloh werben seit geraumer Zeit intensiv in Gütersloher Magazinen, aber nicht im Top Magazin #Gütsel #Print. »Das ist nicht nur ein Verstoß gegen das Vergaberecht im Allgemeinen, sondern insbesondere auch gegen die #Unterschwellenvergabeordnung, an die der städtische #Eigenbetrieb gebunden ist, sondern vor dem Hintergrund der Tatsache, dass bisher eine jahrzehntelange, funktionierende Zusammenarbeit stattfand, auch gegen den #Anstand – freilich eine moralische Kategorie«, so die #Redaktion.

Diese Praxis verursacht indes nicht nur unmittelbaren, wirtschaftlichen Schaden, sondern auch einen mittelbaren Imageschaden. »Mit unseren Angeboten werden wir nicht unfreundlich, aber einsilbig und unmissverständlich abgewimmelt. Begründungen werden nicht genannt. Dann jedoch regelmäßig bei den Mitbewerbern große Inserate zu sehen, ist aus unserer Sicht ein Schlag ins Gesicht und vor dem Hintergrund unseres früheren Engagements respektlos«, so der Vorstand der Herausgeberin #KWS. »Insofern haben wir den Vertrag über ein #Hero #Banner bei Gütsel Online aus strategischen Gründen gekündigt. Unseres Wissens werden auch diverse Marketingleistungen und Designleistungen nicht nach Gütersloh vergeben.«

Warum gerade in den aktuellen Krisenzeiten überhaupt so intensiv geworben wird, ist ebenso unklar. Einen wirtschaftlichen Erfolg streben städtische Eigenbetriebe in aller Regel nicht an – vielmehr erfüllen sie im gesetzlichen Rahmen kommunale Aufgaben, und treten dabei der #Gemeindeordnung #NRW entsprechend nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft.

Foto: Stadtwerke Gütersloh GmbH, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

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