Schneller zum #Pflegegrad – unbekannte Kniffe für #Antrag und #Begutachtung

Hamburg, 20. Juli 2023

Einhaltung von Fristen, Entschädigung bei Verzögerungen, freie Gutachterwahl, verständliche Gutachten und eine vertrauliche Beschwerdemöglichkeit: Diese wichtigen Themen rund um den Pflegegrad Antrag bei der Pflegekasse kennen viele Pflegebedürftige nicht – sollten sie aber.

Wird ein Antrag auf Pflegegrad gestellt, ist die Pflegekasse gesetzlich verpflichtet innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Entscheidung zu treffen. Verstreicht diese Frist ohne Entscheidung, hat der Antragsteller Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 Euro pro Woche. Es gibt jedoch Ausnahmen: Verzögerungen, die der Antragsteller selbst verursacht hat, oder wenn der Antragsteller bereits erheblich beeinträchtigt ist und sich in stationärer Pflege befindet.

Was passiert, wenn innerhalb von 20 Werktagen keine Begutachtung erfolgt ist? Der Antragsteller kann selbst einen Gutachter aus einer Liste unabhängiger Gutachter auswählen. Liegt das Gutachten dann vor, muss es klar und verständlich formuliert sein, damit der Antragsteller die Entscheidung der Pflegekasse nachvollziehen kann. Und wenn es zu Unstimmigkeiten kommt? Es gibt einen vertraulichen Ansprechpartner, an den sich Antragsteller wenden können, um Beschwerden über den Medizinischen Dienst zu klären.

Diese Themen verdienen mehr Beachtung, um Transparenz und Qualität im Pflegeprozess zu gewährleisten.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen ihre Entscheidung treffen

Gesetzlich gibt es eine klare Frist für die Pflegekasse: Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragsstellung muss sie dem Antragsteller eine schriftliche Entscheidung zukommen lassen. 

Als Entschädigung: 70 Euro pro Woche bei verspäteter Entscheidung über den Pflegegrad

Bearbeitet die Pflegekasse den Antrag auf Pflegegrad nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, muss sie dem Antragsteller nach Ablauf der Frist für jede angefangene Woche der Verzögerung 70 Euro zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung: Verzögerung, die nicht von der Pflegekasse, sondern durch den Antragsteller zu verantworten sind, und Antragsteller, die sich in stationärer Pflege befinden und bereits erheblich beeinträchtigt sind. 

Keine Begutachtung innerhalb von 20 Arbeitstagen

Falls innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Begutachtung durch den #Medizinischen #Dienst oder #Medicproof erfolgt ist, muss einem die Pflegekasse eine Liste mit mindestens 3 unabhängigen #Gutachtern zur Auswahl übersenden. Die Entscheidung für einen Gutachter muss der Pflegekasse nach spätestens innerhalb Woche mitgeteilt werden. Andernfalls kann die Pflegekasse eine Gutachterin oder einen Gutachter aus der Liste beauftragen.

Pflegegutachten müssen verständlich formuliert sein

Mit dem Bescheid erhält der Antragsteller auch das Pflegegutachten – sofern er der Übersendung nicht widerspricht. Das Gutachten muss die Ergebnisse der Begutachtung verständlich erläutern. So erhält der Antragsteller klare Informationen über die zugrunde liegende Entscheidung der #Pflegekasse.

Beschwerden können an einen vertraulichen Ansprechpartner gerichtet werden

Bei Unzufriedenheit oder Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes können sich Antragsteller vertraulich an die Ombudsperson (Ansprechpartner) wenden. So können mögliche Unstimmigkeiten oder Bedenken im Zusammenhang mit dem Begutachtungsprozess schnell geklärt werden.

Pflegegrad abgelehnt? Tipps für den Pflegegrad Widerspruch bei pflege.de nachgefragt mit Michaela Werth

In einer spannenden Online Veranstaltung der Reihe »pflege.de nachgefragt« erklärt Pflegeexpertin Michaela Werth die wichtigsten Aspekte des Pflegegrad Widerspruchs – wie Ablauf, Begründung, Fristen und Dokumentation – und gibt hilfreiche Tipps. Teilnehmer können ihre Fragen zum Thema im Chat stellen. Termin 25. Juli 2023 von 19 bis 20 Uhr. Zur Anmeldung über #Zoom geht’s hier …

Quellen

  • Begutachtungsfristen, BMG 2023, mehr …

  • Begutachtungsverfahren, BMG 2023, mehr …

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