Gütersloh Update, keine Bändchen mehr nötig zum Shoppen im Gütsler Einzelhandel

Gütersloh, 10. Februar 2022

  • Nur noch Stichprobenkontrollen des 2G Status im Einzelhandel

Seit Dezember 2021 konnten Kunden in den meisten Geschäften nur unter strenger Kontrolle des 2G Status (geimpft oder genesen) einkaufen. Daher wurde ein »Bändchen System« ins Leben gerufen. Das Bändchen hat den Einkauf vereinfacht, da die Kunden nach einem einmaligem Nachweis ihres 2G Status im Gegenzug ein Bändchen bekamen, das ihnen in den anderen Geschäften eine erneute Kontrolle ersparte.

Jetzt gibt es eine wesentliche Veränderung in der aktuellen #Corona #Schutzverordnung des Landes NRW, die ab sofort in Kraft tritt. Einzelhändler müssen, wie in vielen anderen Bundesländern, keine Einlasskontrollen mehr durchführen, sondern nur noch stichprobenartig den 2G Status der Kunden überprüfen. Kunden müssen ihren 2G Status nun nicht mehr am Eingang nachweisen, es sei denn, sie werden stichprobenartig dazu aufgefordert. Des halb werden die Bändchen nun nicht mehr benötigt und können entsorgt werden. Wegen der Stichprobenkontrollen ist es weiterhin erforderlich, den Impfnachweis oder Genesenennachweis und den Personalausweis oder ein geeignetes Dokument zum Identitätsnachweis mitzuführen.

Ein Dank gilt allen Unterstützern und Beteiligten des Bändchen Verfahrens, das das Einkaufen in Gütersloh in den vergangenen Wochen vermeintlich vereinfacht hat. Den Kunden wird viel Spaß beim unbeschwerten Shoppen in Gütersloh ohne Bändchen und Einlasskontrolle gewünscht.