Krankmachende Keime im Keksteig, Wildfleisch mit Blei, Wildschweinbratwurst betroffen

  • Verbraucherschutzamt stellt Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung vor

2020 kontrollierten die Ãœberwachungsbehörden der Bundesländer 368.888 Betriebe und 596.993 Erzeugnisse. Die wichtigsten Ãœberwachungsergebnisse stellten das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Bundesländer auf der Pressekonferenz »Lebensmittelsicherheit in Deutschland« in Berlin vor.

1. STEC-Bakterien im Weizenmehl

STEC-Bakterien können akute Darmentzündungen verursachen. Für das Zoonosen-Monitoring wurden 242 Proben von Weizenmehl aus Mühlenbetrieben auf STEC untersucht. 22 Proben (9,1 Prozent) enthielten die potentiell krankmachenden Bakterien. Keksteig und andere Backwaren sollte daher nicht nur in der Weihnachtsbäckerei, sondern generell möglichst nicht roh verzehrt werden. Bei einer vollständigen Erhitzung beim Backen werden mögliche STEC-Bakterien im Mehl abgetötet.

2. Blei in Wurstwaren mit Wild

Durch die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd kann Wildfleisch Blei enthalten. 75 Wurstwaren mit Wild wurden für das Monitoring auf ihren Bleigehalt untersucht. Bei 54 Proben (72 Prozent) wurde Blei nachgewiesen. Da Blei schon in geringen Mengen schädlich sein kann, sollten empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter auf den Verzehr von mit Bleimunition geschossenem Wild verzichten.

  • Durch die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd kann Wildfleisch Blei enthalten. Bei rund drei Viertel der untersuchten Wurstwaren mit Wild wurde Blei nachgewiesen. Empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher auf den Verzehr von mit Bleimunition geschossenem Wild verzichten.

  • 75 Wurstwaren mit Wild wurden auf ihren Bleigehalt untersucht. Bei 54 Proben (72 Prozent) wurde Blei nachgewiesen. Insgesamt wurden sieben Proben beanstandet, sechs davon wurden als »nicht zum Verzehr geeignet« und eine Probe sogar als gesundheitsschädlich eingestuft. Generell wiesen Wurstwaren mit höherem Wildfleischanteil auch höhere Bleigehalte auf. Erzeugnisse mit Wildschwein waren tendenziell stärker mit Blei belastet als Erzeugnissen mit Reh oder Hirsch.

  • Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können erhöhte Bleikonzentrationen im menschlichen Körper die Blutbildung, innere Organe sowie das zentrale Nervensystem schädigen. »Blei ist schon in geringen Mengen schädlich« sagt der derzeitige Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) Prof. Dr. Dr. Jan Backmann. »Risikogruppen wie Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher kein Wild essen, das mit Bleimunition erlegt wurde.«

  • Für Fleisch vom Rind, Schwein, Schaf, Geflügel existiert ein europäischer Höchstgehalt für Blei von 0,10 Milligramm pro Kil Fleisch. Für Wildfleisch gibt es bislang keinen solchen Grenzwert. Das Monitoring-Programm kann dabei helfen, die bisherige Datenlage zu verbessern und darauf aufbauend einen EU-weit verbindlichen Höchstgehalt festzulegen.

3. Weichmacher in Holzspielzeug

Phthalate (Weichmacher) werden häufig in Lacken eingesetzt. Da sie jedoch gesundheitsschädlich sein können, dürfen sie in lackiertem Holzspielzeug nur bis zu einer Konzentration von 0,1 Gramm pro 100 Gramm vorkommen. Erfreulich: Während es bei früheren Untersuchungen noch relativ häufig Überschreitungen des Grenzwertes gab, lagen im Untersuchungszeitraum nur drei von 211 Proben (1,4 Prozent) über dem Grenzwert.

4. Hygienemängel bei vorgeschnittenem Obst

In vorgeschnittenem #Obst und Obstsalaten »to go« können sich krankmachende Keime schnell vermehren, wenn bei der Herstellung, Lagerung und Abgabe nicht die notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Für den Bundesweiten Ãœberwachungsplan (»BÃœp«) wurden 1.135 Betrieben auf solche Keime untersucht. Bei rund einem Viertel der untersuchten Produkte (25,2 Prozent) wurden Hygienemängel entdeckt.

5. Gesundheitsgefährdende Substanzen in Sportlernahrung

Sogenannte »#Sportlernahrung« verspricht eine leistungssteigernde Wirkung, enthält häufig aber potentiell gesundheitsgefährdende Substanzen wie Dimethylaminoethanol (DMAE) und Synephrin. Von den 87 im Rahmen des Bundesweiten Ãœberwachungsplans (»BÃœp«) untersuchten sogenannten »Pre-Workout-Booster« enthielten 39 solche Stoffe (44,8 Prozent). Mehr als jede fünfte Probe (21,8 Prozent) wies sogar mehrere dieser Stoffe auf.

  • Mehr »Power« beim Training – das verspricht die Werbung bei sogenannter Sportlernahrung. Doch die angeblich leistungssteigernden Nahrungsergänzungsmittel, die meist online oder in speziellen Body- und Fitnessshops angeboten werden, sind für Freizeitsportler nicht notwendig und bergen mitunter gesundheitliche Risiken. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) enthalten sie oft gesundheitsgefährdende Stoffe.

  • Zur Gruppe der Sportlernahrung gehören die sogenannten Pre-Workout-Booster. Vor dem Training eingenommen, helfen sie angeblich dabei, die Ausdauer zu steigern, das Muskelgewebe zu vermehren und die Muskelermüdung zu verzögern.

  • Im Rahmen des Bundesweiten Ãœberwachungsplans (BÃœp) wurden 87 Pre-Workout-Booster untersucht. Davon enthielt fast die Hälfte der Proben (44,8 Prozent) potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe. Mehr als jede fünfte Probe (21,8 Prozent) wies sogar gleich mehrere dieser Stoffe auf.

  • Am häufigsten wurden die Substanzen Dimethylaminoethanol (DMAE) und Synephrin nachgewiesen. DMAE kann Muskelverspannungen und ‑zuckungen sowie Schlaflosigkeit und Magenschäden verursachen. Synephrin wird häufig in Kombination mit Koffein angeboten und kann zu schweren Herzschäden führen.

  • »Wieder einmal zeigt sich, dasssogenannte »Sportlernahrung« in der Regel nicht nur unnötig ist, sondern auch die Gesundheit ernsthaft gefährden kann«, fasst Prof. Dr. Dr. Jan Backmann von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) die Ergebnisse der Untersuchungen zusammen.

6. Schwermetalle in Gesichtsmasken

Gesichtsmasken dienen der Hautpflege, sie können aber auch unerwünschte Elemente enthalten. Von den 100 im Jahr 2020 untersuchten Masken überschritten 53 Prozent die Orientierungswerte für Schwermetalle. Besonders deutlich waren die Überschreitungen bei Arsen, Blei und Cadmium. Generell überschritten die Artikel aus dem #Onlinehandel (69 Prozent) häufiger die Orientierungswerte als die stationär gekauften Artikel (46 Prozent).

  • Im Rahmen des Monitorings kosmetischer Mittel wurden Gesichtsmasken auf verschiedene – vor allem gesundheitsschädliche – Elemente untersucht. 53 Prozent der untersuchten Proben überschritten dabei mindestens einen Orientierungswert für Schwermetalle. Besonders deutliche Ãœberschreitungen traten bei Arsen, Blei und Cadmium auf, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilt.

  • Gesichtsmasken werden gern zur Hautpflege genutzt. Durch die Verwendung bestimmter, auch natürlicher Inhaltsstoffe können sie jedoch auch Schwermetalle enthalten. Im vergangenen Jahr wurden deshalb 100 Gesichtsmasken auf verschiedene, größtenteils in kosmetischen Mitteln verbotene Elemente untersucht. Die Proben stammten dabei nicht nur aus dem stationären Handel, sondern auch zu einem Drittel aus dem Onlinehandel.

  • Die gemessenen Ãœberschreitungen der Orientierungswerte für die Elemente Arsen, Blei und Cadmium waren teils deutlich. Ein Großteil der Proben zeigte außerdem höhere Gehalte an Barium, Chrom, Kobalt und Nickel. Generell überschritten die Proben aus dem Onlinehandel (69 Prozent) häufiger die Orientierungswerte als die Proben aus dem stationären Handel (46 Prozent).

  • »Die Ãœberschreitung eines Orientierungswertes bedeutet nicht automatisch, dass ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen muss«, sagt Dr. Georg Schreiber vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). »Es zeigt aber, dass die Hersteller mehr tun könnten, um die Menge an potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen in ihren Produkten zu reduzieren.«

  • Die Verwendung von Schwermetallen in Kosmetika ist laut Kosmetikverordnung grundsätzlich verboten, es sei denn in technisch unvermeidbaren Mengen. Im Monitoring wurde anhand von Proben aus früheren Untersuchungen festgelegt, was technisch unvermeidbar ist und daraus entsprechende Orientierungswerte abgeleitet.

Hintergrund

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland eine Aufgabe der Bundesländer. Die dabei gewonnenen Daten werden an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Das BVL wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht sie in den jährlichen Berichten zur Lebensmittelsicherheit.