Berlin (ots) Das Bundeskabinett hat neben dem nachgebesserten Klimaschutzgesetz heute, 12. Mai 2021, einen neuen »Klimapakt Deutschland« verabschiedet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, es nicht bei Ankündigungen und Ãœberschriften zu belassen, sondern möglichst schnell konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: »Der heute vorgelegte Klimapakt beschränkt sich auf altbekannte Ãœberschriften und lässt viele Fragen offen. Es fehlen konkrete Ausbaupfade für Erneuerbare Energien und die lange angekündigte EEG-Novelle. Die zahlreichen Hindernisse für den Ausbau der Windenergie müssen endlich aus dem Weg geräumt werden. Der Kohleaussteig muss unverzüglich bis 2030 stattfinden. Sonst ist das im neuen Klimaschutzgesetz deutlich angehobene Sektorziel Energie nicht realistisch zu erreichen. Die Bundesregierung muss nun schnell nachlegen und die verbleibende Zeit bis zu den Wahlen für mehr Klimaschutz nutzen.« Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: »Im Verkehrssektor haben sich erneut BMW, Daimler und VW durchgesetzt und bis 2028 jegliche Verschärfung der Ziele verhindert. Ein eindrucksvoller Beweis, wer in dieser Bundesregierung Koch und wer Kellner ist. Ein wirkungsvolles Sofortprogramm muss konkrete und wirksame Maßnahmen beinhalten. Sofort und ohne Kosten umsetzbar ist ein Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde für Autobahnen, 80 Kilometern pro Stunde außerorts und Regelgeschwindigkeit 30 in Städten, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Allein mit dieser sofort umsetzbaren Maßnahme können wir bis 2034 insgesamt rund 100 Millionen Tonnen Kohlendioxyd einsparen.» Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: »Für den Gebäudebereich spricht die Bundesregierung einige längst überfällige Themen an. Positiv ist, dass die Bundesregierung beim Kohlendioxyd-Preis endlich einen Schritt in die richtige Richtung macht und diesen zu 50 Prozent den Eigentümerinnen und Eigentümern anlastet. Aber das reicht nicht! Seine volle Lenkungswirkung entfaltet der Kohlendioxyd-Preis nur, wenn er vollständig von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen wird. Bei den Sanierungsstandards muss die Bundesregierung dringend nachlegen und auch die anteilige Förderung von Öl- und Gasheizungen muss endlich beendet werden. Kohlendioxyd Zur Stellungnahme der DUH zum Klimaschutzgesetz: http://l.duh.de/p210512a