Gütersloh: Maskenpflicht im Innenstadtbereich wird verlängert

  • Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung mit Wirkung bis zum 28. Februar 2022

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in der »Innenstadt« wird zunächst bis zum 28. Februar 2022verlängert. Die Stadtverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Man sieht angesichts der aktuellen hohen Inzidenz und der weiterhin dynamischen Entwicklung der #Omikron #Variante keinen Anlass, die Maskenpflicht in der Innenstadt aufzuheben.

Die Maskenpflicht gilt täglich zwischen 8 und 20 Uhr. Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Der Bereich, in dem die medizinische Maske (mindestens eine sogenannte »OP Maske«) im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße, Moltkestraße, Schulstraße, Berliner Straße einschließlich Konrad Adenauer Platz, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße begrenzt. 

Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich Ebert Straße bis Strengerstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße. 

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem aktuellen Amtsblatt unter www.guetersloh.de zu entnehmen.Â