Gütersloh: Maskenpflicht im Innenstadtbereich wird verlängert

  • Stadt erlässt Allgemeinverfügung mit Wirkung bis zum 31. Januar 2022

Ab Dienstag, 11. Januar 2022, gilt im Gütersloher Innenstadtbereich weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Raum. Die Stadt Gütersloh hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die zunächst bis einschließlich 31. Januar 2022 Gültigkeit hat. Angesichts der aktuellen Inzidenz von 417,5 im Kreis Gütersloh, Stand 10. Januar 2022, und der dynamischen Entwicklung von »Omikron« wird die Maskenpflicht in der Innenstadt vorerst nicht aufgehoben.