Heimlich mit Smart Glasses gefilmt – wie sich eine 28 jährige Hamburgerin erfolgreich gegen ein virales Video wehrte
#Hamburg, 9. Juni 2026
Eine 28 jährige #Hamburgerin wollte im Sommer 2024 eigentlich nur einen entspannten Tag mit einer Freundin an der #Alster verbringen. Im #Bikini saßen die beiden am #Ufer, als ein fremder Mann sie ansprach. Das kurze Gespräch wirkte zunächst harmlos: Er stellte sich vor, fragte nach ihrem Beziehungsstatus und verabschiedete sich nach wenigen Minuten wieder.
Was die junge Frau zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Der Mann hatte die Begegnung offenbar heimlich mit sogenannten »Smart Glasses« aufgezeichnet – einer #Brille mit integrierter Kamera. Wenige Wochen später erhielt sie einen #Link zu einem »#TikTok« Video. Darin war die gesamte Situation aus der Perspektive des Mannes zu sehen. Das #Video wurde tausendfach geteilt und erhielt zahlreiche Kommentare, darunter auch beleidigende und frauenverachtende Beiträge.
Viral gegen den Willen der Betroffenen
Die Hamburgerin war schockiert. Nicht nur, weil sie ungefragt gefilmt worden war, sondern weil die Aufnahme ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht wurde. Das Video verbreitete sich unter dem Schlagwort »#Rizz«, einem Social Media Trend, bei dem Männer vermeintliche Flirtversuche filmen und anschließend online stellen.
Besonders belastend waren für die Betroffene die Reaktionen in den #Social #Media. Nutzer kommentierten ihr Aussehen und beleidigten sie öffentlich. Die junge Frau fragte sich, wie viele weitere Aufnahmen möglicherweise von ihr existieren könnten, ohne dass sie davon Kenntnis hat.
Nachdem ihre eigenen Versuche, den Ersteller des Videos zur Löschung zu bewegen, zunächst erfolglos geblieben waren, veröffentlichte sie selbst ein Video und machte den Vorfall öffentlich. Die Resonanz war enorm. Erst nachdem die Kritik an dem ursprünglichen Upload zunahm, reagierte der Betreiber des Accounts und entfernte die Aufnahme.
Wer sind die sogenannten »#Rizzfluencer«?
Hinter vielen dieser Videos stehen sogenannte »Rizzfluencer« – ein Begriff, der sich aus dem Jugendslang Wort »#Rizz« (abgeleitet von »#Charisma«) und »#Influencer« zusammensetzt. Die Content Creator inszenieren sich als besonders erfolgreiche Flirter und veröffentlichen regelmäßig Videos von angeblich spontanen Begegnungen mit Frauen im öffentlichen Raum. Die Aufnahmen sollen ihren Zuschauern unterhaltsame oder beeindruckende Flirt Situationen zeigen und erzielen oftmals hohe Reichweiten auf Plattformen wie »TikTok«, #Instagram oder »#YouTube«.
Kritiker sehen die Entwicklung jedoch zunehmend problematisch. Denn häufig bleibt für Außenstehende unklar, ob die gezeigten Szenen tatsächlich spontan entstanden sind oder ob die Beteiligten vorab in die Aufnahmen eingewilligt haben. In anderen Fällen berichten Betroffene, dass sie weder von den Aufnahmen wussten noch einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Besonders umstritten ist dabei, dass viele Videos gezielt Frauen in Freizeit oder Urlaubssituationen zeigen und deren Reaktionen anschließend öffentlich bewertet werden. Medienexperten und Juristen warnen deshalb davor, dass sich hinter vermeintlich harmlosen Flirtvideos mitunter erhebliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte verbergen können.
Zudem stehen einige Rizzfluencer in Verbindung mit der sogenannten Pick up Artist Szene. Dabei handelt es sich um selbsternannte Dating Coaches, die Strategien und Techniken zur Kontaktaufnahme mit Frauen vermitteln und ihre Reichweite in sozialen Netzwerken gezielt zur Vermarktung von Kursen, Coachings oder Online Angeboten nutzen. Die viralen Videos dienen dabei nicht selten als Marketinginstrument, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und neue Follower zu gewinnen. Gerade deshalb entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz, immer spektakulärere oder grenzüberschreitendere Inhalte zu produzieren – oftmals auf Kosten der Personen, die ungefragt zum Teil des Contents werden.
Rechtliche Lage: Filmen im öffentlichen Raum oft nicht strafbar
Der Fall zeigt eine rechtliche Grauzone auf, die durch neue Technologien wie »Smart Glasses« zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Grundsätzlich ist das bloße Filmen von Personen im öffentlichen Raum nicht automatisch strafbar. Anders als häufig angenommen, greift Paragraph 201 a #Strafgesetzbuch (»Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen«) nur in bestimmten geschützten Situationen. Bekannt wurde die Vorschrift unter anderem im Zusammenhang mit heimlichen Aufnahmen in #Umkleiden oder #Saunabereichen, wo Menschen einen besonderen Schutz ihrer Privatsphäre genießen. Auf Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Parks oder an der Alster ist die Norm in der Regel nicht anwendbar.
Anders verhält es sich jedoch bei der Veröffentlichung solcher Aufnahmen.
#Veröffentlichung ohne Einwilligung kann rechtswidrig sein
Wer Bildaufnahmen oder Videoaufnahmen einer Person ohne deren Einwilligung veröffentlicht, kann gegen das sogenannte »Recht am eigenen Bild« verstoßen. Dieses ist in Paragraph 22 des #Kunsturhebergesetzes (#KUG) geregelt. Danach dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Verstöße können nach Paragraph 33 KUG sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Vorschrift sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor, wenn Bildnisse entgegen den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden.
Neben strafrechtlichen Möglichkeiten kommen auch zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Betroffene können beispielsweise die Löschung der Aufnahmen verlangen und Unterlassungsansprüche geltend machen. Häufig erfolgt dies zunächst durch eine anwaltliche Abmahnung mit der Aufforderung, das betreffende Video zu entfernen und zukünftige Veröffentlichungen zu unterlassen.
Neue Herausforderungen durch »Smart Glasses«
Der Hamburger Fall verdeutlicht, wie leicht moderne Technologien heimliche Aufnahmen ermöglichen können. Smart Glasses unterscheiden sich äußerlich oft kaum von gewöhnlichen Brillen. Dadurch erkennen Betroffene häufig nicht, dass sie gefilmt werden.
Mit der zunehmenden Verbreitung solcher Geräte stellt sich auch die Frage, ob der Gesetzgeber bestehende Schutzlücken schließen muss. Bereits heute gibt es politische Diskussionen über eine stärkere strafrechtliche Erfassung unerlaubter Bildaufnahmen und digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Juristen sprechen seit Jahren von Schutzlücken, weil das bloße Filmen von Personen in der Öffentlichkeit vielfach nicht strafbar ist, selbst wenn die Betroffenen weder von der Aufnahme wissen noch ihr zugestimmt haben. Gerade Frauen werden dadurch zunehmend Zielscheibe von Social Media Trends, bei denen heimlich gefilmte Begegnungen zur Unterhaltung eines Millionenpublikums veröffentlicht werden.
Vor diesem Hintergrund arbeitet der Gesetzgeber an neuen Regelungen zum Schutz vor digitaler Gewalt und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ein vom #Bundesjustizministerium vorgelegter Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, bestimmte unbefugte Bildaufnahmen künftig unter Strafe zu stellen. Geplant ist, dass auch Aufnahmen bekleideter Personen erfasst werden können, wenn diese in »sexuell bestimmter Weise« dargestellt werden. Darüber hinaus sollen neue Straftatbestände gegen sogenannte Deepfakes geschaffen werden. Künftig sollen insbesondere manipulierte oder künstlich erzeugte Bild und Videoaufnahmen strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie das Ansehen einer Person erheblich schädigen oder einen falschen Eindruck über deren Verhalten vermitteln. Ob solche Neuregelungen Fälle wie den der Hamburgerin künftig tatsächlich erfassen würden, wird unter Juristen jedoch kontrovers diskutiert. Kritiker bemängeln, dass die geplanten Vorschriften weiterhin nicht alle Formen heimlicher Aufnahmen und deren Verbreitung im Internet abdecken könnten. Fest steht jedoch: Der politische Druck wächst, den Schutz von Persönlichkeitsrechten an die Realität sozialer Medien und moderner Aufnahmetechnologien anzupassen.
Unterstützung für Betroffene
Wer Opfer heimlicher Aufnahmen oder unzulässiger Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken geworden ist, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Gerade bei viralen Videos ist schnelles Handeln häufig entscheidend, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
SBS Legal berät und vertritt Betroffene bundesweit im #Persönlichkeitsrecht, #Medienrecht und #Urheberrecht. Die Kanzlei unterstützt bei der Durchsetzung von Löschungsansprüchen, Unterlassungsansprüchen sowie weiteren rechtlichen Schritten gegen die Verantwortlichen und Plattformbetreiber. Mehr 🔗 …
#NOW #KWS #ROSA #OWL #GT #GGC #GOGREENCHALLENGE #VISITGÜTERSLOH #VISITGT #NIEWIEDERISTJETZT





























NOW RSS Feed






Beitrag erstellen
Beitrag kommentieren
Beitrag melden
QR Code generieren
URL kopieren


































