Apisticus Tag: 100 Jahre Bienenkunde in Münster, Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand, Primeln bringen Farbe in den Winter

Münster, 13. Februar 2025

Apisticus Tag: 100 Jahre #Bienenkunde in #Münster

Der 32. Apisticus Tag der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen findet am 22. und 23. Februar 2025 im #Messe und #Congress #Centrum #Halle #Münsterland in #Münster statt. Das Fortbildungsforum mit zahlreichen Fachvorträgen beginnt am Samstag um 12 Uhr und am Sonntag um 10 Uhr. Die 100 jährige Geschichte der Bienenkunde wird durch eine begehbare Ausstellung veranschaulicht und in einem Vortrag präsentiert.

Parallel zur Fachtagung findet eine Imkermesse mit 100 Ausstellern aus dem Inland  und Ausland statt. Dort werden Produkte aus dem Umfeld von #Imkerei und #Bienenkunde sowie Natur und Wildbienenschutz angeboten. Die Messe ist am Samstag von 9.30 bis 18 Uhr und am Sonntag von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Die Bienenkunde der #Landwirtschaftskammer erwartet 3.000 Besucher, Imker und Bienenkundler aus Deutschland und dem benachbarten Ausland in Münster.

Im Rahmen des Apisticus Tages findet am Samstag um 10 Uhr die Verleihung des Apisticus des Jahres statt. Mit diesem Ehrenpreis werden Menschen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise um die Imkerei verdient gemacht haben. Eine Tombola und Kinderbetreuung runden das Programm des #Apisticus Tages ab. MehrExternal Link â€¦

Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand

In den etwa 160 Landmaschinenwerkstätten in Nordrhein Westfalen werden in den kommenden Wochen wieder Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln geprüft. Wie die #Landwirtschaftskammer #Nordrhein #Westfalen mitteilt, sind moderne Pflanzenschutzmaschinen Hightech Geräte, die mit Arbeitsbreiten bis zu 50 Metern und Computersteuerung ausgestattet sind. Die Kontrollpflicht gilt auch für Sprühgeräte, die zum Beispiel im #Obstbau eingesetzt werden sowie für Kartoffellegemaschinen mit Bandspritz und Knollenbehandlungseinrichtungen. Seit 2021 gehören auch Beizgeräte, Granulatstreuer und Düngerstreuer, wenn mit diesen Schneckenkorn ausgebracht wird, zu den kontrollpflichtigen Geräten.

Wer im Jahr 2025 zur Kontrolle geht, erhält eine Braune Plakette (gültig bis 2028). Weitere gültige Plaketten sind die Orangene Plakette (gültig bis 2025), die Blaue Plakette (gültig bis 2026) und die Gelbe #Plakette (gültig bis 2027). Hierbei ist es wichtig, auf den Ablauf der Gültigkeit zu achten. Wenn dieser nicht auf der Plakette vermerkt ist – erstes oder zweites Halbjahr – dann sollte die Landwirtin oder der Landwirt in den Kontrollbericht schauen, um bei einer Kontrolle keine Ãœberraschung zu erleben. Bei den Plaketten ab 2022 ist der Hinweis »geprüftes #Pflanzenschutz Gerät nach JKI 3 1.0/EN ISO 16122« aufgedruckt. Alle Pflanzenschutzgeräte, die nach diesen Richtlinien geprüft wurden, dürfen somit in ganz Europa eingesetzt werden.

Die regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte stellt sicher, dass Pflanzenschutzmittel exakt und genau in der vorgeschriebenen Dosierung ausgebracht werden können. Sie ist damit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. #Landwirte und #Gärtner, die gegen die Kontrollpflicht verstoßen, müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen.

#Primeln bringen Farbe in den Winter

Primeln können schon jetzt einen Hauch von Frühling ins Haus holen. Die #Gärtner in #NRW haben nach Angabe der Landwirtschaftskammer mehr als 20 Millionen Primeln in ihren Gewächshäusern aufgezogen. Die #Frühblüher sind winterhart und vertragen durchaus Temperaturen unter 0 Grad. Nach den Stiefmütterchen sind Primeln im Frühjahr die beliebtesten Blütenpflanzen. Primeln kann die Hobbygärtnerin oder der Hobbygärtner im Haus, im Balkonkasten oder bei kaltem Wetter draußen pflanzen. Der Boden sollte allerdings nicht gefroren sein. Bei Temperaturen unter minus zwei Grad reichen schon einige Lagen Zeitungspapier, um die Blüten der Primeln vor dem #Frost zu schützen. Im nächsten Frühling blühen sie dann erneut. Bei Bedarf können die Primeln 4 bis 6 Tage nach dem #Kauf im Haus zwischengelagert werden.

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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon +4925123760
Telefax +492512376521
E-Mail info@lwk.nrw.de
www.landwirtschaftskammer.de

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