Verbraucherzentrale Bundesverband, Greenwashing: Nachhaltigkeitswerbung schadet mehr, als sie nutzt, Studie belegt erhebliches Irreführungspotenzial von »grünen« Werbeaussagen

Berlin, 13. März 2023

»CO2 kompensierter Erdbeerjoghurt«, »klimaneutrale #Milch« oder »klima positiver Babybrei«: »Grüne« #Werbeclaims auf #Lebensmitteln haben erhebliches #Greenwashing #Potenzial. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Forschungsagentur »Zühlsdorf und Partner« und der Universität Göttingen im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit des VZBV. Demnach lassen auf Nachhaltigkeit bezogene Werbeaussagen Produkte bei Verbraucher:innen in einem deutlich positiveren Licht erscheinen. Das ist problematisch, da viele dieser Werbeaussagen vollkommen ungeregelt und ungeprüft sind. Der VZBV fordert einen Siegel Check sowie ein Verbot ungeprüfter »grüner« Werbeclaims.

»Der Wildwuchs mit nachhaltigen Werbeversprechen treibt immer seltsamere Blüten. Ob Steak, Milch oder Babybrei: Inzwischen bewerben die Unternehmen nahezu jedes Produkt als nachhaltig. Dabei ist nicht nachvollziehbar, was solche Claims und Siegel wirklich wert sind. Hier ist Manipulation und Greenwashing Tür und Tor geöffnet und sollte daher von der Politik dringend geregelt werden. Greenwashing erschwert eine klima- und umweltfreundliche Lebensmittelwahl für die Verbraucher:innen und schadet zu guter letzt Umwelt und Klima. Schließlich wird die Glaubwürdigkeit umweltengagierter Unternehmen damit untergraben. Ein Check für Klima-Claims ist überfällig«, sagt VZBV-Vorständin Ramona Pop.

Pflegereform: Wichtige Versprechen bleiben uneingelöst

  • Statement von Thomas Moormann, Leiter Team #Gesundheit und #Pflege, zur geplanten Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 27. Februar 2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt. Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im VZBV, kommentiert: »Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden. Eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bleibt ebenfalls aus. Ohne nennenswerten Steuerzuschuss wird dies auch nicht gelingen. Wenn die Bundesregierung es weiterhin unterlässt, eine echte #Finanzierungsreform und Leistungsreform auf den Weg zu bringen, wird die Pflegeversicherung eine Dauerbaustelle bleiben.

Laut dem Gesetzentwurf soll das Pflegegeld ab Januar 2024 angehoben werden, das ist zunächst eine gute Nachricht. Allerdings kommt die Anhebung zu spät und fällt mit fünf Prozent deutlich zu gering aus. Hier gibt es klaren Bedarf für Anpassungen im geplanten Gesetz. Positiv sind die Stärkung der Betroffenenvertretung im Qualitätsausschuss Pflege und die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch das vorgeschlagene Informationsportal zu Pflegeangeboten und Betreuungsangeboten kann nützlich sein. Mehr Pflegeangebote und Entlastungsangebote schafft das allerdings nicht; das strukturelle Problem bleibt ungelöst.

Mehrere Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bleiben leider ganz aus: Die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, dauerhafte Entlastungen für stationär #Gepflegte oder eine rechtssichere Gestaltung der 24 Stunden Pflege.«