28. Frühjahrsfest 2022 mit Planungstagen rund um das Haus bei Fortuna Wintergarten

Fortuna Wintergarten, 24. Februar 2022

Fortuna Wintergarten veranstaltet wieder die Inspirationstage 2022 in der 1.000 Quadratmeter großen Ausstellung und Wintergartenausstellung in Langenfeld, am Freitag und Samstag, 18. und 19. März 2022, jeweils von 9 bis 18 Uhr. Neben Produktvorstellungen, Neuheiten und Aktionsangeboten sind kostenfreie Infovorträge Highlight der Veranstaltung. Ob zum Thema staatliche Förderung der BAFA oder über Modernisierung von Fenster und Haustüren bis zum Vortrag Wintergärten – Sommergärten – Terrassendächer erhalten Endverbraucher viele wichtige Tipps und Informationen. Zu den Vorträgen sollte man sich kurzfristig anmelden um die Plätze zu sichern. »Wir raten Ihnen auch, sofern Sie eine individuelle Einzelberatung wünschen, einen Termin über unsere Verkaufsleitung unter Telefon +4921739445913 abzustimmen.«

Neu, staatliche Förderungen

Auch Wintergärten, Fensteranlagen und viele Sonnenschutzprodukte sind förderbar. Wer sein Eigenheim um einen Wohnwintergarten erweitern oder der Fassade um eine neue Verglasung bereichern will, ein Sonnenschutzprodukt in entsprechender geographischer Lage anschafft dem greift der Staat unter die Arme: mit einem Zuschuss bis 12.000 Euro, einem günstigen Kredit oder einer Steuerermäßigung bis 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Verglasung Vorgaben im Hinblick auf die Energieeffizienz erfüllt.

Gute Planung und ein erfahrener Hersteller sind das A und O

Ein Wohnwintergarten kann ein Haus auf viele Weise bereichern. Ob als Wohnzimmervergrößerung, Esszimmer, Wohnküche, Arbeitszimmer oder sogar Wellness-Tempel: Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Und aus energetischer Sicht machen hochwertige gläserne Anbauten oder neue Fassadenverglasungen ebenfalls eine gute Figur. Das hat auch der Staat erkannt und fördert daher den Bau unter bestimmten Voraussetzungen.

Geregelt hat der Gesetzgeber dies in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es stehen mehrere Fördermaßnahmen zur Auswahl. Erstens: Der Staat gewährt einen Zuschuss von 20 Prozent auf eine Bruttosumme von bis zu 60.000 Euro bei BEG Einzelmaßnahmen. Bauherren können zweitens alternativ einen zinsgünstigen Kredit bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen, der ebenfalls mit 12.000 Euro bezuschusst wird. Drittens ist es stattdessen möglich, 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich abzusetzen – in diesem Fall winken bis zu 40.000 Euro an Steuerermäßigung.

Verschiedene Vorgaben

Um in den Genuss einer der Fördermöglichkeiten zu kommen, muss allerdings eine Reihe von Vorgaben erfüllt werden – vor allem aus energetischer Sicht. Maßgeblich ist hier der so genannte »Uw Wert«: Er gibt an, wie gut die Wärmedämmung von Fenstern (beziehungsweise Glas-Rahmen-Konstruktionen) ist. Je niedriger der Wert, desto höher der Wärmeschutz. Damit eine Förderung des Bauvorhabens infrage kommt, darf der Uw-Wert bei maximal 1,1 liegen. Mit Glasdächern, Glas Faltwänden sowie den Schiebefenstern »Cero« von Solarlux können Projekte realisiert werden, die diese Vorgaben erfüllen.

Darüber hinaus muss der Bauantrag des Hauses älter sein als 5 Jahre. Wer sich für den Vorteil der Steuerermäßigung entscheidet, dessen Haus muss sogar älter sein als 10 Jahre. Sprich: Bei einem Neubau sind die drei oben genannten Formen der Förderung nicht abrufbar. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, dürfen Bauherren zum Zeitpunkt der Antragstellung zudem noch nicht mit dem Bau des Wintergartens begonnen haben. Und sie müssen darüber hinaus vor Auftrags und Baubeginn einen staatlich anerkannten Energieberater zu Rate ziehen.

Unterstützung bei Planung und und Unterlagen zur Antragstellung

Wintergartenfachfirmen wie Fortuna Wintergarten im Rheinland mit hochwertigen Wintergärten kennen die gesetzlichen Anforderungen genau und können den Wintergarten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten so planen und bauen, dass die bestmögliche Förderung dabei herausspringt.