Gütersloh: Update. Bändchen System nur für 2G, die Bändchen gelten weiterhin als Zugangserleichterung im Einzelhandel

Das Bändchen System bleibt auch über den Januar hinaus für die Kunden im Gütersloher Einzelhandel bestehen. Allerdings gelten die Bändchen aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW nicht mehr für den Zugang in die Gastronomie. Seit Donnerstag, 13. Januar 2022, gilt für die #Gastronomie die #2Gplus #Regel, bei der immunisierte Personen für einen Gastronomiebesuch zusätzlich einen negativen Testnachweis erbringen oder eine #Auffrischungsimpfung nachweisen müssen.

Das bedeutet, Kunden können ihren 2G #Status nur noch in den Einzelhandelsgeschäften durch das farbige Bändchen nachweisen. Nach der Kontrolle des 2G Status erhalten sie das Bändchen und können dieses in allen weiteren Geschäften nur noch kurz vorzeigen. Das #Bändchen soll den Einkaufsbummel für Alle erleichtern, ist jedoch keine Zugangsvoraussetzung. Den Kunden steht es frei, ob sie ein Bändchen zum Vorzeigen nutzen oder weiterhin ihren Impfnachweis oder Genesenennachweis vorzeigen.

Die wöchentlich wechselnden, farbigen #Bändchen werden weiterhin von der Gütersloh Marketing GmbH in den bekannten Geschäften (»Stadtmarketing«, Klingenthal, Intersport Finke, Modehaus Finke, Modehaus »Sinn« und Potthoff) sowie ab sofort auch in weiteren Geschäften kostenlos bereitgestellt.

Mit dem 2G Bändchen System muss der Impfnachweis oder Genesenennachweis theoretisch nur einmal täglich oder wochenweise vorgezeigt werden. Allerdings werden städtische Ordnungskräfte die Einhaltung der 2G Regel in den #Geschäften stichprobenartig kontrollieren, sodass – trotz Bändchen – der Impfnachweis oder Genesenennachweis sowie der Personalausweis unbedingt immer mitzuführen sind.