Kulturgesetzbuch NRW verabschiedet

Münsterm Düsseldorf (lwl) Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat Kritik am neuen NRW-Kulturgesetzbuch geübt, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

»Mit Blick auf die Zielsetzung des Kulturgesetzbuches hätte ich mir gewünscht, dass die Strukturen im Land besser abgebildet werden. Die Kulturlandschaft in NRW ist in erster Linie kommunal geprägt, gleichzeitig werden Kommunen, Kommunal- und Landschaftsverbände im Gesetz nicht entsprechend ihrer finanziellen und fachlichen Leistungen dargestellt. Dabei trägt die kommunale Familie mit rund 80 Prozent den Löwenanteil der Kulturausgaben im Land«, sagte Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, Kulturdezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), am Freitag, 26. November 2021, in Münster.

»Ein weiterer kritischer Punkt ist aus meiner Sicht zudem das Thema Kultur in ländlichen Räumen. Hier wurde eine Chance vertan, die Förderung von Kultur in ländlichen Räumen innovativer und experimentierfreudiger zu denken. Es bleibt der Eindruck bestehen, dass Kultur in ländlichen Räumen lediglich an sogenannten Dritten Orten stattfinden kann und von ehrenamtlichem Engagement getragen wird. Diese Auffassung ist nicht zeitgemäß: Kultur in der Fläche muss in ihrer Vielfalt gestärkt werden – vom Heimatverein über das Soziokulturelle Zentrum bis hin zu innovativen Projekten mit Strahlkraft. Auch in der Fläche muss es kulturelle Leuchttürme geben«, so Rüschoff-Parzinger.

Das Fazit der Kulturdezernentin: »Der Mehrwert des Kulturgesetzbuches im Vergleich zum Kulturfördergesetz bleibt unklar, die Regelungen an vielen Stellen zu allgemein. Offen bleibt, welche nachhaltige Wirkung das Gesetz haben kann. Gleichzeitig werden bekannte Systematiken und Beteiligungsprozesse des Kulturfördergesetzes aufgehoben.«

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt nach Ansicht von Rüschoff-Parzinger: »Die beiden Landschaftsverbände mit ihrer kulturfachlichen Expertise, strukturbildenden Bedeutung, den zahlreichen kulturpolitischen Impulsen und wegweisenden Initiativen im Rahmen ihres landesrechtlich verbürgten Kultur- und Bildungsauftrags sind so gut wie nicht berücksichtigt worden.«

Insgesamt würden die Landschaftsverbände im Gesetz auf Denkmalpflege und Förderung von Heimat-Museen reduziert, was der historisch gewachsenen Rolle und Bedeutung der Verbände für die Kultur im Land nicht ansatzweise gerecht werde.