KI: Bundesregierung setzt Empfehlungen von Datenethikkommission nicht ausreichend um

27. Oktober 2021

  • Zweite Jahresbilanz zeigt Handlungsbedarf der künftigen Bundesregierung auf.
     
  • Scheidende Bundesregierung und EU-Kommission bleiben hinter DEK-Empfehlungen zurück.
     
  • Größter Nachholbedarf: Kaum Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Systemen für betroffene Verbraucher.
     
  • »vzbv«: Künftige Bundesregierung muss sich im Koalitionsvertrag zum Schutz vor Diskriminierung durch KI-Systeme bekennen.

#Künstliche #Intelligenz und #Algorithmen beeinflussen unseren Alltag immer stärker. Versicherungen berechnen damit ihre Prämien, Unternehmen bestimmen damit, welchen Zugang #Verbraucher zu Angeboten bekommen, zum Beispiel bei Vermittlungsplattformen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission (DEK) hat deshalb vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zu den Themen Künstliche Intelligenz (#KI), algorithmische Systeme und Datenpolitik vorgestellt. Diese sollen den Umgang mit Daten gestalten und Verbraucher:innen besser vor Fehlentscheidungen und Diskriminierung schützen. In den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung und EU-Kommission fehlen aus Verbrauchersicht weiterhin zentrale Aspekte.

»In der Gesamtschau bleiben Bundesregierung und EU-Kommission mit ihren aktuellen Vorhaben weiter hinter den Empfehlungen der DEK zurück. Vieles ist zu unkonkret und unverbindlich«, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (»vzbv«). »Die künftige Bundesregierung muss sich zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor Diskriminierung durch KI-Systeme bekennen. Sie muss sich für Nachvollziehbarkeit und unabhängige Kontrollen von KI-Systemen einsetzen und dies mit Nachdruck auch auf europäischer Ebene vertreten. Nur so können das Vertrauen und die Akzeptanz für den Einsatz dieser Technologien bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt werden.«