Frankfurt am Main (ots) Der #Einzug in die erste #Wohngemeinschaft, das erste eigene Auto und der erste #Sparplan – zum #Semesterbeginn sollte sich jede #Studentin und jeder #Student ausführlich mit dem Thema #Finanzen und #Versicherungen auseinandersetzen, um richtig abgesichert in den nächsten Lebensabschnitt starten zu können. Anlässlich des Semesteranfangs 2021 informiert »#Clark« darüber, welche Versicherung Studis wirklich benötigen und wie groß das Bewusstsein junger Erwachsene für finanzielle Vorsorge ist.

Diese Versicherungen sind Pflicht

Während der #Schulzeit oder eines #Studiums ist man als Jugendlicher oder junger #Erwachsener meist über die sogenannte #Familienversicherung #krankenversichert. »Wird nun jedoch beispielsweise als Werkstudent:in monatlich mehr als 450 Euro verdient oder das 25. Lebensjahr vollendet, so zahlen nicht mehr die arbeitenden Eltern die Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sondern man selbst«, so COO und Co-Gründer von Clark, Dr. Marco Adelt. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Des Weiteren ist eine #Haftpflichtversicherung ein »Muss«. Diese Versicherung springt zum Beispiel ein, wenn man in der Vorlesung den Kaffee über den Laptop eines anderen Studierenden schüttet. Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung gilt: Während der Schulzeit oder des Studiums ist man meist über die Eltern mitversichert. Sobald die eigene Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist man jedoch selbst verantwortlich sich entsprechend zu versichern.

Unbeschwertes #WG-Leben absichern

Wohngemeinschaften gehören zu einem erfüllten #Studentenleben einfach mit dazu. Damit dem unbeschwerten Leben in der WG nichts mehr im Weg steht, sollte jedoch einiges beachtet werden: Beispielsweise sollte im Vorfeld über den Abschluss einer #Hausratversicherung nachgedacht werden. Sie bietet #Versicherungsschutz für alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände und teilweise auch außerhalb befindet. Werden Teile des Hausrats beschädigt, zerstört oder gestohlen, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden.

In einer Wohngemeinschaft gilt zunächst: Beim #Vertragsabschluss muss explizit erwähnt werden, dass es sich um eine solche handelt. Der Hausrat in der WG ist generell geschützt, solange die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer die Hauptmieterin oder der #Hauptmieter der #Wohnung ist. Auch das Hab und Gut der anderen WG-Mitglieder kann mitversichert werden, vorausgesetzt sie sind namentlich im Versicherungsvertrag genannt.

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