53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Das ist das Ergebnis der Sitzung vom 8. und 9. Juli 2021 des Bundeswahlausschusses in Berlin. Der Bundeswahlausschuss hat die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel dazu: »Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken.« An der vergangenen Bundestagswahl am 24. September 2017 wurde nach den Feststellungen des Bundeswahlausschusses 48 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet. Davon nahmen letztlich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teil.

Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (Paragraph 18, Absatz Vier, Nummer Eins des Bundeswahlgesetzes). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.

Im 19. Deutschen Bundestag vertretene Parteien

CDU, Christlich Demokratische Union Deutschlands, SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands, »Die Linke«, »Grüne«, »Bündnis 90/die Grünen«, CSU, Christlich-Soziale Union in Bayern, FDP, Freie Demokratische Partei, AFD, »Alternative für Deutschland«

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien

»Freie Wähler«, »BVB Freie Wähler«, Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen, »Freie Wähler«

Folgende 44 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen)

»Menschliche Welt« – menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller, »Tierschutzallianz« – Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz, »Die Partei« – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, BP – Bayernpartei, Gartenpartei, »Deutsche Konservative«, MLPD – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, »Dritter Weg«, SSW – Südschleswigscher Wählerverband, »LIEBE« – Europäische Partei »LIEBE«, »Bündnis C« – Christen für Deutschland, »Unabhängige« – »Unabhängige für bürgernahe Demokratie«, die Humanisten-Partei der Humanisten, »dieBasis« – basisdemokratische Partei Deutschland, »Volt« – »Volt Deutschland«, Tierschutzpartei »Partei, Mensch, Umwelt, Tierschutz«, Team Todenhöfer – die Gerechtigkeitspartei, ÖDP – Ökologisch-Demokratische Partei, »BüSo« – Bürgerrechtsbewegung Solidarität, LD – Liberale Demokraten – die Sozialliberalen, »WiR2020«, »Familie« – Familien-Partei Deutschlands, »Gesundheitsforschung« – Partei für Gesundheitsforschung, »Bündnis21« – »diePinken/Bündnis21«, »Piraten« – »Piratenpartei Deutschland«, »V-Partei³« – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer, »DiB«, »Demokratie in Bewegung«, NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands, SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung, »PdF« – Partei des Fortschritts, »B* bergpartei, die überpartei ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken«, »Die Grauen« – für alle Generationen, »Graue Panther«, THP – Thüringer Heimatpartei, LKR – Liberal-Konservative Reformer, SGP – Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale – »Volksabstimmung ab jetzt … Demokratie durch Volksabstimmung« – Politik für die Menschen, »du. Die Urbane. Eine HipHop Partei«, »Bürgerbewegung« – Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel, »LfK« – »Partei für Kinder, Jugendliche und Familien« – Lobbyisten für Kinder, »DM« – Deutsche Mitte, Politik geht anders, »KlimalisteBW«, Klimaliste Baden-Württemberg, »sonstige« – »Die Sonstigen X«, »Wir2020«

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde vom Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2021 anerkannt und muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die Fünf-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. Alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.