Beim Zeugnistelefon der Bezirksregierung Detmold zum Ende des Schuljahres 2020/21 haben sich etwa 70 Anrufer gemeldet. Das sind in etwa so viele wie zum Ende des vergangenen Schuljahres. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Notenbildung und zur schulischen Laufbahn. Die Rechtsberatung der Bezirksregierung war an zwei Tagen geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch auch sonst für Auskünfte da. Mehr als 30 Eltern riefen pro Tag beim Zeugnistelefon an. Schülerinnen und Schüler haben die Beratung nur vereinzelt genutzt. Zahlreiche Fragen kreisten um die Benotung. Interessant vor allem: Wie wurden die Noten im vergangenen Schuljahr gebildet, insbesondere mit Blick auf den Distanzunterricht? »Die Bewertung muss die Leistungen aus dem Distanzunterricht mit einbeziehen«, erklärt Ramona Witte vom Dezernat für Schulrecht und Schulverwaltung. Laut Schulgesetz müssten alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten berücksichtigt werden, die im Unterricht vermittelt wurden. Die Pandemie hat Schülerinnen und Schüler vor besondere Herausforderungen gestellt. Das waren zum Beispiel die ungewohnten Lernformen, die Anforderungen an Selbstlernkompetenzen und weniger direkte Feedback-Strukturen. Um das auszugleichen haben die Schulen auf die so genannten »Blauen Briefe« verzichtet. »Damit können mehr Schülerinnen und Schüler als nach bisheriger Regelung versetzt werden: Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt«, sagt Witte. Außerdem seien die Möglichkeiten erweitert worden, »mangelhafte« Leistungen durch Nachprüfungen zu verbessern – grundsätzlich können in diesem Schuljahr mehr Nachprüfungen als üblich abgelegt werden. Und wer partout nicht mit seiner Note einverstanden ist, der sollte zuerst das Gespräch mit Lehrkräften und Schulleitung suchen, wie die Schulrechtsexperten der Bezirksregierung raten. Häufig lasse sich eine Verständigung über die Note erreichen. Letztlich aber könne jede Schülerin und jeder Schüler Widerspruch bei der Bezirksregierung einlegen. Dann prüft die Schulaufsicht die Notengebung nach. Weitere Schwerpunkte beim Zeugnistelefon waren Fragen zu Fehlstunden, zu Bemerkungen auf Zeugnissen oder zu einem Schulwechsel. »Die Resonanz auf das Zeugnistelefon ist schon seit Jahren unverändert gut«, sagt Volker Friese, Leiter des Dezernates für Schulrecht und Schulverwaltung. Doch schon während des laufenden Schuljahres würden sich viele Eltern oder volljährige Schüler bei den Schulrechtsexperten der Bezirksregierung erkundigen. Das Zeugnistelefon der Bezirksregierung Detmold gibt es in dieser Form seit 1999. Wenn Schülerinnen und Schüler unter Nöten und Ängsten leiden, sind sie bei den schulpsychologischen Beratungsstellen der Kreise gut aufgehoben. Im Internet gibt es dazu Informationen unter www.schulpsychologie.de (Menü »Schulpsychologische Beratungsstellen in Deutschland/NRW/Regierungsbezirk Detmold«).