Das sonnige Wetter und sinkende Inzidenzzahlen bei gleichzeitigem Entfall der Testpflicht haben die Stimmung und auch die Umsätze auch in Gütersloh steigen lassen: »Hoffen wir, dass dieser Trend anhält und wir weiter große Schritte bei der Bewältigung der Pandemie machen«, so der Handelsverband Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Gesundheitsministerium hat seine Praxis bei der Bekanntgabe der jeweiligen Inzidenzstufen geändert und teilt diese nunmehr täglich aktualisiert auf seiner Website in tabellarischer Form mit. Für das zeitliche Erreichen der jeweiligen Inzidenz gilt gemäß Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen folgende Regelung: »Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Landgeltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw« …