Zum elften Mal schüttet die Evangelische Stiftung Gütersloh Erträge aus dem angelegten Stiftungskapital und Spendenmitteln aus. Gemäß der Stiftungssatzung fördert die Stiftung Projekte – Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Diakonie, der Kirchenmusik und zum Erhalt der Kirchen. Jedes Jahr im Januar können Projektanträge aus den Arbeitsgebieten der Kirchengemeinde bei der Evangelischen Stiftung Gütersloh gestellt werden. Aktuell sind zwölf Projektanträge eingegangen, die wir mit 13.520 Euro aus Erträgen und Spenden fördern. Darüber hinaus werden zahlreiche andere Projekte gefördert. Insgesamt setzt sich die positive Entwicklung der Evangelischen Stiftung Gütersloh m Jahre 2017 fort. Neben den Erträgen aus dem Stiftungskapital erhält die Stiftung in größerem Umfang Spendenmittel anlässlich von besonderen Geburtstagen und Trauerfeiern, so dass bei niedrigen Kapitalzinsen eine spürbare Projektförderung möglich ist. Alle Zustiftungen werden dem Stiftungskapital zugeführt. Dieses Kapital ist sicher, zinsbringend angelegt und wird ungeschmälert erhalten. Alle eingehenden Spenden werden im Sinne der Spender zeitnah und dem Spendenzweck entsprechend verwandt. Seit 2008 führt die Stiftung in enger Abstimmung mit der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh Adventsspendenaktionen durch. Insgesamt konnte die Stiftung auf diese Weise seit ihrer Gründung im Jahre 2006 bis heute mehr als 994.419,57 Euro zur Förderung wichtiger Arbeitsfelder zur Verfügung stellen. Das Stiftungskapital beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2017: 1.066.721,24 Euro.