Der Fall Collien Fernandes: Statement von Fachanwältin Dr. Carolin Weyand

#Kleinmachnow, März 2026

Der aktuelle Fall um Collien Fernandes lenkt den Blick erneut auf ein wachsendes Problem: digitale Gewalt und ihre bislang unzureichende strafrechtliche Erfassung in Deutschland. Seit über 18 Jahren berät Fachanwältin Dr. Carolin Weyand Unternehmen und Privatpersonen im Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Strafrecht. Als Vertrauensanwältin ist sie insbesondere auf die Prävention und Aufarbeitung sexueller Belästigung und Gewalt spezialisiert und begleitet regelmäßig komplexe #MeToo Fälle.

Zum aktuellen Fall ordnet Dr. Weyand ein

Nach geltendem Recht sind zwar reale, nicht einvernehmliche Bildaufnahmen und deren Verbreitung strafbar (Paragraphen 184 k, 201 a, #Strafgesetzbuch), gerade bei pornografischen Deepfakes besteht jedoch eine prägnante Strafbarkeitslücke. Das klassische Bilddelikt verlangt eine reale »Bildaufnahme« der betroffenen Person. Synthetische, per #KI erzeugte Inhalte fallen häufig aus diesem Tatbestand heraus, obwohl sie täuschend echt wirken und die sexuelle Selbstbestimmung massiv verletzen. Nur wenn zusätzliche Elemente hinzutreten – etwa eine ausdrückliche #Herabwürdigung oder #Erpressung – lässt sich eine #Strafbarkeit konstruieren.

Auch der digitale Identitätsmissbrauch ist strafrechtlich nicht durchgängig erfasst. Ein genereller Tatbestand, der das fortgesetzte Auftreten unter fremder Identität in sozialen Netzwerken pönalisiert, fehlt. Paragraph 269 Strafgesetzbuch setzt voraus, dass die Täuschung beweiserhebliche Daten betrifft; das bloße Betreiben eines #Fake‑Profils ohne rechtsgeschäftliche Wirkung oder formale Beweissituation reicht meist nicht. Ehrschutzdelikte helfen nur, wenn explizit herabsetzende Inhalte verbreitet werden. Nachstellung greift vor allem bei beharrlichem, einengendem Verhalten mit schwerer Beeinträchtigung. Der alltägliche Identitätsmissbrauch zu Kommunikationszwecken und Sexualisierungszwecken bleibt dadurch oft unterhalb der Strafbarkeit. In der Praxis erschweren zudem Anonymität, grenzüberschreitende Plattformstrukturen und flüchtige Beweise eine effektive Strafverfolgung.

#Digitale #Gewalt ist reale Gewalt. Das muss sich auch im Strafrecht widerspiegeln.

Durch ihre aktuelle internationale Tätigkeit bringt Weyand zudem eine besondere Perspektive ein: Vergangene Woche war sie Teil der Delegation von UN Women Deutschland bei der 70. Sitzung der #UN #Frauenrechtskommission in New York und moderierte dort, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für #Bildung, #Familie, #Senioren, #Frauen und #Jugend, eine Diskussion zum Thema »Digitale Gewalt«.

Mehr über Dr. Carolin Weyand:

Dr. Carolin Weyand ist Fachanwältin für #Strafrecht und #Gründungspartnerin der Kanzlei Rettenmaier Frankfurt 🔗 und #Trustable der #Unternehmensberatung für moderne #Compliance Lösungen. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen zu Wirtschaftsrecht und Steuerstrafrecht und ist eine gefragte Expertin für die #Prävention und #Aufarbeitung von #MeToo Vorwürfen. Außerdem engagiert sich Frau Weyand für gerechtere Strafverfahren, insbesondere für sozial schwache Gruppen. Mit ihrer Erfahrung in Aussage gegen Aussage Konstellationen und sensiblen Fällen sexualisierter Gewalt sowie als gefragte Dozentin und Publizistin prägt sie die Strafrechtslandschaft nachhaltig. Seit 2025 ist sie zudem Vorstandsmitglied von »UN Women Deutschland« und engagiert sich dort für Geschlechtergerechtigkeit und ein faires Miteinander. Mehr 🔗 …

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