#Frühlingszeit ist #Brutzeit#Vögel und #Wildtiere brauchen #Schutz

  • Die Stadtverwaltung Gütersloh weist darauf hin, dass das Schneiden der Hecke von März bis September verboten ist

#Gütersloh, 5. Februar 2026

Für viele #Vogelarten und #Wildtierarten beginnt mit dem #Frühling die wichtigste Zeit des Jahres: die Brutphase und Aufzuchtphase. In dieser Zeit sind zahlreiche Tiere besonders empfindlich gegenüber Störungen. Mit ein wenig Rücksicht kann jeder helfen, die Natur zu schützen.

#Hecken, #Gebüsche und #Bäume sind wichtige Nistplätze für viele heimische Vogelarten. Schnittarbeiten können Nester zerstören oder dazu führen, dass Altvögel ihre Brut verlassen. Deshalb ist es gesetzlich verboten, in der Zeit von Sonntag, 1. März, bis Mittwoch, 30. September, Bäume, Hecken oder Gebüsche zu entfernen oder stark zurückzuschneiden. Lediglich der Rückschnitt frischer Triebe ist erlaubt – allerdings mit Vorsicht, da Nester oft kaum zu sehen sind. Am besten ist es, #Sträucher, #Stauden und #Totholz einfach stehen lassen – als Rückzugsort für viele #Tiere.

#Flügge #Jungvögel sind für #Katzen leichte Beute. Katzenhalter können helfen, indem sie ihre Tiere von April bis Juni nur kontrolliert nach draußen lassen. Wenn #Jungvögel im #Garten unterwegs sind, sollte die #Katze besser im Haus bleiben. Ein #Glöckchen am #Halsband kann Vögel zusätzlich warnen.

Werden Vögel oder auch #Säugetiere bei der Aufzucht gestört, kann es passieren, dass sie das #Nest und die Jungtiere verlassen. Besonders #Bodenbrüter wie der #Kiebitz legen ihre Nester gut getarnt auf Wiesen oder Äckern an und sind für Spaziergänger kaum zu erkennen. Daher ist beim #Spaziergang – mit und ohne #Hund – Rücksichtnahme geboten. Es gilt: Abstand halten, Jungtiere nicht berühren und bestellte Äcker, Wiesen und Weiden nicht betreten.

Hunde sollten beim Spaziergang während der Brutzeit angeleint werden, da der Jagdtrieb unvorhersehbar einsetzen kann. In Naturschutzgebieten gilt eine ganzjährige Anleinpflicht. Auch im Stadtgebiet – auf Grünflächen und in Erholungsanlagen, auf #Spazierwegen, Spielflächen und Sportflächen sowie auf Friedhöfen – gilt Leinenpflicht. #Freilauf ist nur auf den ausgewiesenen Flächen an der #Buschstraße sowie im #Riegerpark erlaubt. 

#NOW #KWS #ROSA #OWL #GT