#Gütersloh: #Widerspruch gegen #Datenweitergabe zur #Wehrpflicht entfällt
- Daten werden nach gesetzlichen Vorgaben automatisch übermittelt
#Gütersloh, 9. Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das neue »Wehrdienst #Modernisierungsgesetz«. Es bringt einige Änderungen für die Wehrpflicht mit sich – auch bei der #Datenweitergabe: Die bisherige Möglichkeit, der Weitergabe der persönlichen Meldedaten an die #Bundeswehr bei der #Stadtverwaltung zu widersprechen, gibt es nicht mehr. Künftig werden die Daten automatisch von der Verwaltung übermittelt. Die Datenweitergabe erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Das #Gesetz hat das Ziel, die Abläufe rund um die Wehrpflicht zu modernisieren und zu vereinfachen. Die #Bundeswehr will das Interesse am Freiwilligendienst in den Streitkräften oder auch sozialen Diensten abfragen. Ziel ist es, dass die Bundeswehr nach dem neuen Wehrdienstgesetz möglichst wächst. Angeschrieben werden künftig vor allem junge Menschen, die in den kommenden Jahren zum #Wehrdienst oder #Ersatzdienst herangezogen werden könnten. Die neue Regelung des Wehrdienstes setzt zunächst weiterhin auf #Freiwilligkeit.
Erst im vergangenen November hatte die Stadtverwaltung per #Amtsblatt darüber informiert, dass man noch #Widerspruch gegen die Datenweitergabe einlegen kann. Viele Gütersloher hatten davon Gebrauch gemacht. Mit der neuen Regelung entfällt diese Möglichkeit nun endgültig. Die seit in Kraft treten des Gesetzes eingelegten Widersprüche sind nicht mehr wirksam.
Weitere Informationen gibt’s auf der Website des Bundesministeriums für Verteidigung 🔗 …





























NOW RSS Feed






Beitrag erstellen
Beitrag kommentieren
Beitrag melden
QR Code generieren
URL kopieren


































