Öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe der Weihnachtsbäume
Die #Weihnachtsbäume werden in diesem Jahr zu den bereits bekanntgegebenen Terminen während der üblichen Betriebszeiten angenommen. Voraussetzung für die #Annahme ist, dass sämtliche #Bäume vollständig entnadelt angeliefert werden.
Die entfernten #Nadeln sind getrennt zu verpacken und bei Abgabe des Baumes vollständig, sortenrein und trocken mitzuliefern.
Die #Stückzahl der Nadeln ist vom #Anliefernden eigenständig zu ermitteln, zu #dokumentieren und auf Nachfrage glaubhaft zu machen.
Unvollständig entnadelte Bäume, lose Nadeln, Schätzungen sowie humoristische Einlassungen führen zum Ausschluss vom #Annahmeverfahren und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hinweis zur zukünftigen Verfahrenslage
Das derzeitige Verfahren zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich ändern. Grund hierfür ist die geplante #EU #Verordnung zu sogenannten »#tethered #needles«, wonach #Nadeln dauerhaft und unverlierbar mit dem #Weihnachtsbaum zu verbinden sind.
Ziel der Regelung ist es, das unbeabsichtigte Abfallen einzelner Nadeln zu verhindern und die Rückverfolgbarkeit nadelbezogener Stoffströme innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
Bis zur finalen Umsetzung der Verordnung wird empfohlen, Weihnachtsbäume vorsorglich nicht zu schmücken, nicht zu bewegen und emotional nicht zu stark an sich zu binden.
Die #Einführung #nadelfester #Bäume stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr #Nachhaltigkeit, #Kontrolle und #Weihnachtsfrieden dar.





























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