#LBS: #Fahrstuhlbeschluss, ohne baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nicht möglich

#Berlin, 3. Februar 2025

Der nachträgliche Einbau eines #Fahrstuhls in einen #Altbau gilt vielen Eigentümern als erstrebenswert, weil sich dadurch der Nutzwert einer #Immobilie wesentlich erhöht. Insbesondere ist das dann der Fall, wenn beim Antragsteller erhebliche körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, die das #Treppensteigen erschweren. Eigentümer einer #Dachgeschosswohnung wollten vor #Gericht eine sogenannte »Beschlussersetzung« erzwingen, weil die übrigen Eigentümer einen Aufzugeinbau abgelehnt hatten. In zweiter Instanz entschied das Landgericht nach Information des Infodienstes #Recht und #Steuern der LBS, dass mangels vorliegender baurechtlicher Genehmigung die gewünschte Beschlussersetzung (noch) nicht möglich sei, wohl aber ein Grundlagenbeschluss unter Vorbehalt der Klärung der noch offenen baurechtlichen Frage (#Landgericht #Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2 13 S 581/23).

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