Digital Markets Act: Apple und Google setzen einige Vorgaben nicht um

  • Regelungen des Digital Markets Acts sind seit 7. März 2024 verpflichtend für große Digitalkonzerne

  • #VZBV Untersuchung zeigt: Verbraucher bekommen nicht alle vom #DMA versprochenen Verbesserungen

  • VZBV: Europäische Kommission muss dafür sorgen, dass alle Regelungen des DMA umgehend und im Sinne der Verbraucher umgesetzt werden

Berlin, 11. März 2024

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat im Zuge der Marktbeobachtung überprüft, ob ausgewählte Regelungen des Digital Markets Act (DMA) zum Stichtag umgesetzt wurden. Das Ergebnis: Relevante Änderungen sind bei #Android und »#iPhone« #User nicht vollständig angekommen – im Test waren für das populäre #Smartphone #Samsung Galaxy S20 keine Updates der Android Version 13 verfügbar. Für #Apples #IOS ist ein #Update verfügbar, das aber aus Sicht des VZBV nicht alle nötigen Anpassungen enthält. Der Zugang zu digitalen Märkten wird in weiten Teilen von großen Digitalkonzernen wie Google, Meta, Apple oder Amazon kontrolliert – oft zu deren eigenem Vorteil. Ändern soll das der DMA. Die Regelungen sollen für mehr Wettbewerb und größere Wahlfreiheit der Verbraucher:innen sorgen. Seit 7. März gilt der DMA für große Digitalkonzerne.

»Apple und #Google haben die Vorgaben für digitale Märkte aus Brüssel nicht vollständig umgesetzt. Google Nutzer:innen hatten zum Stichtag kein Update für das gängigste mobile Betriebssystem Android 13. Das Update von Apple umfasst nicht alle notwendigen Änderungen. Damit haben viele Verbraucher:innen weiterhin nicht die Wahlfreiheit, die ihnen zusteht«, sagt Ramona Pop, Vorständin des VZBV. »Gatekeeper wie Google, Apple, Meta oder Amazon haben großen Einfluss darauf, was die Menschen in Deutschland konsumieren. Wenn Plattformen dies zum eigenen Vorteil ausnutzen, schadet das auch dem Wettbewerb. Die Europäische Kommission muss die Umsetzung aller Regelungen für digitale Märkte durch die Gatekeeper genau beobachten, entschieden gegen Verstöße vorgehen und im Zweifelsfall Untersuchungsverfahren einleiten.«

Fehlendes Betriebssystem Update schränkt Wahlfreiheit ein

Die Untersuchung des VZBV zeigt, dass für das getestete Android Smartphone zum Stichtag kein Update des Betriebssystems Android 13 zur Verfügung stand. Zwar erlaubt Google beispielsweise bereits seit einiger Zeit Sideloading, wodurch Apps aus anderen Quellen als einem #App #Store installiert werden können. Die Deinstallation von vorinstallierten Apps war jedoch im Test weiterhin nicht bei jeder App möglich. Ein großer Teil der Smartphone Nutzer:innen in Deutschland und der EU ist damit von den DMA Neuerungen für mobile Betriebssysteme vorerst ausgeschlossen. Android 13 ist das gängigste mobile Betriebssystem von Google und wurde im Februar 2024 von 32 Prozent der Android Nutzer in Europa verwendet.

Apple dagegen hat zum Stichtag ein Update für sein mobiles Betriebssystem iOS 17.4 bereitgestellt, das Änderungen bezüglich des DMA enthält. Die Version 17.4 von »iOS« steht Smartphones ab dem »iPhone XS« zur Verfügung, das 2018 erschienen ist. Verbraucher:innen, die das Update auf ihrem Gerät installieren, werden danach gefragt, welchen Browser sie als Standard verwenden wollen. Allerdings ließ sich beispielsweise Safari im Test nicht vollständig deinstallieren und eine andere Karten App als Apples eigene konnte nicht zum Standard gemacht werden. Hier besteht aus Sicht des VZBV Nachbesserungsbedarf.

Verbraucher müssen ihr mobiles Betriebssystems aktualisieren, um von bestimmten Regelungen des DMA profitieren zu können. Je nach Einstellungen des Geräts müssen Nutzer:innen daher gegebenenfalls selbst aktiv werden und – sofern vorhanden – das aktuelle Update des Betriebssystems installieren.

Der VZBV hat in einem ersten Check die Umsetzung von Artikel 6, Absatz 3, und Artikel 6, Absatz 4, DMA für Google und Apple geprüft. Weitere Prüfungen zur Einhaltung des DMA seitens der Gatekeeper, zu denen auch #Meta, #Amazon, #Microsoft und #Bytedance gehören, sind vorbehaltlich möglich.

Hintergrund und Methodik

Der VZBV hat bei ausgewählten Gatekeepern die Umsetzung einiger Regelungen des Digital Markets Acts (DMA) unter die Lupe genommen. Geprüft wurde die Einhaltung der Artikel 6, Absatz 3 (Deinstallation vorinstallierter #Software und Standardeinstellungen), und Artikel 6, Absatz 4 (Installation von Software Anwendungen Dritter). Für beide Absätze wurden die Anbieter Alphabet und Apple beziehungsweise die mobilen Betriebssysteme Android und »iOS« überprüft.

Die ausgewählten Anbieter gehören der Gruppe der Gatekeeper an, die am 6. September 2023 von der Europäischen Kommission aufgrund ihrer Größe und Marktmacht als solche benannt wurden. Für sie und die von ihnen angebotenen zentralen Plattformdienste gelten die neuen Regelungen des DMA ab dem 7. März 2024.

Die Evaluation fand auf Basis der vorliegenden Informationen auf einem Apple »iPhone« SE 2 mit dem Betriebssystem »iOS« 17.4 und einem Samsung Galaxy S20 mit dem Betriebssystem Google Android 13 statt. Beide Smartphones wurden für den Test auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt. Die Auswertung erfolgte anhand eines entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Die Prüfung durch den VZBV erfolgte nach Veröffentlichung von »iOS« 17.4 am 6. März und für Android am Stichtag 7. März 2024.

Angaben zu Android 13 …

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