Untere Naturschutzbehörde informiert: Tag des #Artenschutzes am 3. März 2022

#Hochsauerlandkreis, 24. Februar 2022

Der 3. März 2022 ist der »Tag des Artenschutzes«. An diesem Tag wird an das 1973 beschlossene Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) gedacht, welches den Handel mit geschützten Tierarten und Pflanzenarten regelt. Um den Handel von besonders und streng geschützten Arten kontrollieren zu können, müssen diese bei der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises an- und abgemeldet werden, ähnlich der Wohnsitzmeldung bei einer Stadt beziehungsweise einer Gemeinde.

Weiterhin gibt es für bestimmte Arten eine gelbe CITES Bescheinigung samt Kennzeichnung, ähnlich eines Personalausweises. CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) umfasst rund 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten. Zu den geschützten Arten gehören beispielsweise Affenarten, beinahe alle Papageienvögel, Greifvögel und Eulen, alle Meeresschildkröten und Landschildkröten, alle Riesenschlangen sowie eine Anzahl von Kakteen und Orchideen. Voraussetzung für den Besitz bzw. für die Haltung einer geschützten Art ist der Nachweis der rechtmäßigen Herkunft. Halter müssen für jedes einzelne Exemplar eine legale Einfuhr in die #EU oder eine legale Nachzucht innerhalb der EU nachweisen können.

Für Fragen zum Artenschutz steht die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises telefonisch unter +49291941658 oder per E Mail zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte auch unter https://www.wisia.de/prod/FsetWisia1.de.html und https://www.speciesplus.net.