»Eine umfassende und prospektive Bewertung der epidemischen Lage in Deutschland ist nur möglich, wenn wir verschiedene Indikatoren in unterschiedlicher Gewichtung in die Analyse mit einbeziehen. Genauso falsch wie die bisherige Fokussierung auf die Sieben-Tages-Inzidenz wäre es, wenn künftig allein die Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Beurteilung der Pandemie herangezogen werden soll.« So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Änderungsantrages zur Anpassung des Paragraph 28 a des Infektionsschutzgesetzes. 

Reinhardt sprach sich dafür aus, die epidemische Lage auf Grundlage des Zusammenwirkens von Sieben-Tages-Inzidenz, Krankenhausfällen auf den Intensiv- und auf den Normalstationen, der Testpositivrate, der Impfquote sowie der Altersstruktur der SARS-CoV-2-Infizierten zu bewerten. »Nahezu alle dafür notwendigen Daten werden bereits jetzt von den Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und von wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erhoben und zur Verfügung gestellt. Man muss sie nur nutzen«, sagte Reinhardt.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Änderungsantrag betont die Bundesärztekammer, dass die Bundesregierung in der Verantwortung stehe, auf wissenschaftlicher Basis mit den vorgenannten Indikatoren ein differenziertes Bewertungs- und Prognosemodell zu entwickeln. Der Index sollte auch grundlegend sein für Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern, welche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie festgelegt werden. Damit ließen sich zugleich mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und auch Akzeptanz der Entscheidungen erreichen.

Die ebenfalls geplante Änderung zur Verpflichtung der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei Wahrnehmung bestimmter Angebote des öffentlichen Lebens wird von der Bundesärztekammer unterstützt.