Wiesbaden (ots) Raus in die Natur: Das ist nicht nur in Pandemiezeiten eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Doch wer nach dem Picknick seinen Müll liegen lässt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Das gilt auch für Essensreste, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Ob Brotreste, Hühnerknochen oder übrig gebliebenen Pizzastücke: Essensreste sind rechtlich gesehen Müll und können für die Umwelt »schwer verdaulich« sein. »Achtlos weggeworfene Lebensmittel – auch Obst und Gemüse – verschandeln die Natur und können Folgen für das jeweilige Ökosystem haben«, erklärt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Bananenschalen beispielsweise verrotten erst nach mehreren Jahren. Auch andere tropische oder subtropische Früchte wie Orangen, Kiwi und Ananas zersetzen sich hierzulande nur langsam. Hinzu kommt: Essensreste sind ein gefundenes Fressen für Ratten, die in Grünanlagen zu einer Plage werden können. Deshalb sind für die Müllentsorgung im Freien auch Bußgelder möglich. »Je nach Stadt oder Gemeinde müssen die Picknicker mit zehn Euro oder mehr rechnen«, sagt R+V-Experte Nuß. »Bei großen Müllmengen oder bei der Entsorgung in Naturschutzgebieten sind jedoch deutlich höhere Geldstrafen möglich. Das können auch mal mehrere hundert Euro sein.« Weitere Tipps des R+V-Infocenters Immer eine Plastiktüte oder eine Transportdose für die Ãœberreste des Picknicks mitnehmen. Viele Gartenexperten empfehlen Bananenschalen als Rosendünger: einfach kleinschneiden und unter die Rosenerde mischen. Auch Gartenabfälle gehören nicht in die Natur. Grünschnitt, Gras und Laub können schädliche Stoffe absondern und den Waldboden überdüngen. Bußgeld: je nach Menge und Gemeinde bis zu mehreren tausend Euro.