Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 18. April verlängert. Die Stadt Gütersloh hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die an die am 28. März auslaufende Verfügung anschließt. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Schulstraße, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße und Moltkestraße einschließlich der genannten Straßen selbst. Mit der neuen Allgemeinverfügung wird die Maskenpflicht auf den Bereich der Berliner Straße von der Strengerstraße bis zur Friedrich-Ebert-Straße einschließlich des Konrad-Adenauer-Platzes erweitert. Gründe dafür sind zum einen der Corona-Testcontainer auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem damit verbundenen erhöhten Aufkommen an wartenden Testpersonen, sowie zum anderen der Publikumsverkehr mit Besuchern des Rathauses und die steigende Anzahl an Besuchern bei frühlingshaften Temperaturen auf dem Konrad-Adenauer-Platz. Die Maskenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 20 Uhr, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Strengerstraße und Kaiserstraße. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem Amtsblatt auf der städtischen Internetseite (www.guetersloh.de) zu entnehmen.