Bei einem Sturm sorgt sich jeder Fahrzeugbesitzer um sein Auto, sofern er es nicht sicher unterstellen konnte. Und das nicht ohne Grund: Häufig werden Fahrzeuge durch herabfallende Äste, lose Dachziegel oder sogar durch umstürzende Baugerüste beschädigt. Die Teilkasko-Versicherung sichert Sturmschäden ab. Per Sofortgutachten vom TÃœV-Nord-Sachverständigen können die Schäden schnellstens aufgenommen werden. Stephan Schmidt von der TÃœV-Station Gütersloh gibt Tipps. Laut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm erst dann gegeben, wenn es sich um eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke acht der Beaufort-Skala handelt. Bei einem Sturmschaden ist es deshalb sinnvoll, die Schadensmeldung mit den Angaben des Wetteramtes zu ergänzen, um zu belegen, dass es sich offiziell um einen Sturm gehandelt hat. Die Vorteile einer Vollkasko-Versicherung Die Vollkasko-Versicherung kommt bereits für Schäden auf, die durch starken Wind bis Windstärke 7 verursacht worden sind. Auch wer gegen einen entwurzelten Baum oder heruntergefallenen Ast fährt, der bereits seit längerem auf der Straße liegt, ist durch die Vollkaskoversicherung abgesichert. Fahrer mit Teilkasko-Versicherung gehen in diesem Fall leer aus. »Bei einem Sturmschaden ab Windstärke acht ist es meist ratsam, ihn über die Teilkasko-Versicherung abzuwickeln, da diese keine Rückstufung vornimmt und die Selbstbeteiligung oftmals geringer ausfällt«, rät der TÃœV-Experte. Ansprüche gegen Dritte Wer zahlt, wenn der Baum auf einem privaten Grundstück steht? Für Bäume, die sich auf Privatbesitz befinden, sind die Grundstücksbesitzer verantwortlich. Diese können aber nur zur Kasse gebeten werden, wenn sie den Zustand ihrer Bäume nicht regelmäßig kontrolliert haben. Das Gleiche gilt bei herabfallenden Dachziegeln. Ein Anspruch entsteht also nur, wenn dem »Verursacher« eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Bricht hingegen von einem gesunden Baum ein Ast ab oder fällt dieser bei einem starken Sturm um, so wird dies als höhere Gewalt angesehen. Diese Regelung greift auch bei Baustellen-Einrichtungen: Wird ein Fahrzeug zum Beispiel durch ein umfallendes Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller nur, wenn er dieses nicht fachgerecht gesichert hat. Sofortgutachten von TÃœV Nord Mobilität TÃœV Nord Mobilität bietet auch bei Unwetterschäden eine umfangreiche Schadenbegutachtung. Mit dem neuen Sofortgutachten können die Schäden schnellstens aufgenommen werden. War es bisher nötig, dass ein Schadengutachter vor Ort das Fahrzeug persönlich in Augenschein nimmt, wird diese Aufgabe jetzt auch von TÃœV-Nord-Experten wahrgenommen, die per Smartphone in direktem Kontakt mit dem TÃœV-Nord-Schadengutachter im Sachverständigenzentrum die Aufnahme des Schadens durchführen. Vergingen bisher rund zwei Tage für die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens, kann in Zukunft die Schadenabwicklung schon nach einer Stunde weiterverfolgt werden. Lacktechnische Gutachten von TÃœV Nord Mobilität Stephan Schmidt: »Wenn Sie der Ursache Ihres Lackschadens auf den Grund gehen wollen, erstellen wir für Sie ein lacktechnisches Gutachten. Dieses gibt Aufschluss darüber, ob die Schäden durch Hagel, Vogelkot, Emissionen, Materialfehler oder mangelhafte Lackierung zustande gekommen sind, oder ob womöglich ein Verarbeitungsfehler oder eine mindere Qualität der Materialien die Ursache ist. Darüber hinaus können wir natürlich auch die Reparaturkosten aufschlüsseln.« Der direkte Draht zu den TÃœV NORD Schadengutachtern: TÃœV NORD Schadenhotline 0800 80 69 600 oder www.tuev-nord.de/unfall Ãœber die TÃœV-Nord-Group Vor 150 Jahren gegründet, stehen wir weltweit für Sicherheit und Vertrauen. Als Wissensunternehmen haben wir die digitale Zukunft fest im Blick. Ob Ingenieurinnen, IT-Security-Experten oder Fachleute für die Mobilität der Zukunft: Wir sorgen in mehr als 70 Ländern dafür, dass unsere Kunden in der vernetzten Welt noch erfolgreicher werden. Mehr Informationen finden Sie unter: www.tuev-nord-group.com …