Warum »#TikTok« süchtigmacht – und was #Eltern wissen sollten
#Düsseldorf, 19. Februar 2026
EU Kommission fordert grundlegende Änderungen
Die Europäische Kommission wirft »TikTok« vor, mit seinem Design gegen das Gesetz über digitale Dienste 🔗 (Digital Services Act, #DSA) zu verstoßen. Vor allem suchtfördernde Funktionen 🔗 sieht die Brüsseler Behörde kritisch. Dazu gehört laut ARAG IT Experten unter anderem unendliches Scrollen und #Autoplay, bei dem #Video auf Video folgt, Push Nachrichten sowie der stark personalisierte Empfehlungsalgorithmus. Diese Elemente verleiten User zu immer längerem Konsum und können die psychische sowie körperliche Gesundheit beeinträchtigen – insbesondere für minderjährige Nutzer eine immense Gefahr.
Nach Ansicht der Kommission hat »TikTok« bislang nicht ausreichend geprüft, welche Risiken diese Mechanismen für Nutzer haben. Außerdem seien Schutzmaßnahmen wie Bildschirmzeit Tools oder Jugendschutzfunktionen unzureichend. Die Beamten in Brüssel fordern daher, dass »TikTok« sein Design anpasst, Risiken stärker bewertet und wirksame Schutzmechanismen einführt, beispielsweise strengere Zeitlimits oder Änderungen an den Empfehlungsalgorithmen.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen dem Unternehmen laut ARAG IT Experten empfindliche Sanktionen: Bußgelder von bis zu sechs Prozent 🔗 des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich, was bei einem Umsatz von rund 300 Milliarden US Dollar 🔗 eine Strafe in Milliardenhöhe bedeutet. Gleichzeitig könnte das als Präzedenzfall für strengere Regeln bei anderen Plattformen dienen.
Was im Gehirn beim »TikTok« Konsum passiert
Der Erfolg von »TikTok« basiert stark auf neuropsychologischen Effekten. Laut EU Kommission belohnen die Plattform Mechanismen Nutzer ständig mit neuen, individuell zugeschnittenen Inhalten. Dadurch wird das Gehirn immer wieder stimuliert und in eine Art »Autopilot Modus« versetzt. Ähnlich wie bei Glücksspielen kann dabei jeder neue Clip einen kleinen Dopaminreiz auslösen. Das Belohnungssystem im Gehirn reagiert auf Überraschung und schnelle Abwechslung, wodurch Nutzer motiviert werden, weiter zu scrollen. Der kontinuierliche Strom personalisierter Inhalte erschwert es, bewusst aufzuhören. Die ARAG IT Experten weisen darauf hin, dass diese Designs gerade bei Jugendlichen problematisch sind, weil ihr Gehirn besonders sensibel auf digitale Belohnungsreize reagiert, während Selbstregulation und Impulskontrolle noch in der Entwicklung sind.
So werden Kinder geschützt
Eltern sollten die Nutzung sozialer Medien aktiv begleiten statt sie komplett zu verbieten. Wichtig ist zunächst, klare Regeln für Bildschirmzeiten festzulegen. Dazu gehören zum Beispiel feste tägliche Zeitlimits und smartphonefreie Zeiten, zum Beispiel während der Hausaufgaben oder vor dem Schlafengehen. Viele Geräte bieten integrierte Funktionen zur Bildschirmzeitkontrolle, die gemeinsam mit dem Kind eingerichtet werden können. Zudem raten die ARAG IT Experten, Push Benachrichtigungen zu deaktivieren und die Autoplay Funktion einzuschränken, um den »Endlos Effekt« zu reduzieren.
Eltern sollten sich außerdem selbst mit »TikTok« vertraut machen und regelmäßig mit ihren Kindern über Inhalte sprechen, die sie sehen. Offene Gespräche über Algorithmen, Werbung und mögliche Risiken stärken die #Medienkompetenz und fördern einen bewussteren Umgang. Bei jüngeren Nutzern empfiehlt sich zudem die Nutzung des Familienmodus, mit dem Eltern Nutzungsdauer, Inhalte und Kontaktmöglichkeiten steuern können.
»TikTok« in Zahlen: Milliardenpublikum weltweit
Mit rund 1,59 Milliarden Menschen 🔗, die die #App weltweit monatlich nutzen, zählt »TikTok« inzwischen zu den größten Online Plattformen der Welt. Auch in Europa wächst die Plattform rasant: Mehr als 260 Millionen Menschen 🔗 sind hier monatlich aktiv, also fast ein Drittel der Bevölkerung des Europäischen Wirtschaftsraums und Großbritanniens. In Deutschland greifen nach Unternehmensangaben 🔗 rund 25,7 Millionen Nutzer jeden Monat auf »TikTok« zu. Besonders stark verbreitet ist die App bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Digital Services Act (DSA)
Der Digital Services Act soll Unternehmen Rechtssicherheit bieten, aber vor allem die Rechte der User im Internet besser schützen. Beispielsweise indem illegale Inhalte leichter entfernt, schädliche Online Aktivitäten schneller gestoppt oder das Verbreiten von Desinformation leichter verhindert werden können. Anwendbar ist das EU Gesetz laut #ARAG IT Experten für alle digitalen Vermittlungsdienste, egal, ob über sie nur Inhalte oder Waren beziehungsweise Dienstleistungen angeboten werden. Ganz besondere Sorgfaltsanforderungen schafft der DSA für alle Plattformen und für Suchmaschinen, die mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat haben. Sie sind zur Risikominimierung verpflichtet, denn gerade viel frequentierte Plattformen gelten als Hochburgen der Verbreitung von Fake News, Angriffen und sonstigem illegalen und schädlichen Content. Seit Mitte Februar 2024 ist der DSA vollumfassend gültig.
Digitale Dienste Gesetz (DDG)
Mit dem Digitale Dienste Gesetz 🔗 schließt sich der Kreis zum oben genannten DSA, denn mit diesem schafft der deutsche Gesetzgeber Voraussetzungen dafür, dass Behörden die EU Bestimmungen hierzulande durchsetzen können. Dabei geht es vor allem um die Befugnisse der Bundesnetzagentur, die darauf achtet, dass die europäischen Regeln von hiesigen Unternehmen eingehalten werden. Im Falle von Zuwiderhandlung kann die Bundesnetzagentur auch Bußgelder verhängen. Sie ist gleichzeitig Ansprechpartner für Beschwerden von Verbrauchern und schützt diese vor #Markenpiraterie, fehlender Sicherheit, aber auch vor Hassreden im #Netz. Gleichzeitig setzt sie laut ARAG IT Experten #Fairness und #Transparenz für gewerbliche Nutzer um.





























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