Jobs für 4.610 Bauarbeiter im Kreis Gütersloh sind »winterfest«
#Bielefeld, 15. Dezember 2026
Bei #Frost und #Schnee: #Firmen sollen #Saison #Kurzarbeitergeld nutzen. Die Jobs der rund 4.610 Baubeschäftigten im Kreis #Gütersloh sind »winterfest«: »Wer auf dem #Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter«, sagt Sabine Katzsche Döring von der #IG #BAU #Ostwestfalen #Lippe.
Möglich macht das das Saison Kurzarbeitergeld (»Saison Kug« – das frühere #Schlechtwettergeld), so die Bau Gewerkschaft. »Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht«, so die IG BAU Bezirksvorsitzende Katzsche Döring. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art »Winter Brücke«: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
»Wichtig ist, dass möglichst viele der 365 Baubetriebe im Kreis Gütersloh das ›Saison Kug‹ als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen«, sagt Sabine Katzsche Döring. Und die Beschäftigten hätten eine »365 Tages Perspektive im Job und stabile Einkünfte«.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die #Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: »Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team«, so die Bezirksvorsitzende der IG BAU Ostwestfalen Lippe. Neben den Bauunternehmen würden auch #Dachdeckerbetriebe und #Gerüstbaubetriebe vom Saison Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten und Landschaftsbau.
»Bevor sie das Saison Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel«, erklärt die IG BAU Bezirksvorsitzende Katzsche Döring. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten #Firmen im Kreis Gütersloh vor einem »Saison Kug« #Antrag berücksichtigen.
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