Dr. jur. Fliesenleger – eine Glosse über Tätigkeit, Haftung und die Kunst des gepflegten Wirkens
#Gütersloh, 21. Dezember 2025
Der #Fliesenleger wird immer bezahlt.
Das ist das Schöne an seinem #Beruf. Und das Beruhigende. Für ihn.
Egal, ob die #Fliesen später von der Wand fallen.
Egal, ob nur die #Hälfte des #Badezimmers gefliest ist.
Egal, ob das Muster nicht zum #Raum, die #Farbe nicht zum #Haus und das #Ergebnis nicht zur #Erwartung passt.
Der Fliesenleger #schuldet keinen #Erfolg.
Er schuldet #Tätigkeit.
Er kommt.
Er misst.
Er nickt.
Er legt los.
Man kann sich ab und zu mit ihm treffen.
Man kann ihm beim Fliesenlegen zuschauen.
Man kann Fragen stellen, Zwischenstände besprechen, Optimierungsvorschläge äußern.
Er hört zu. Manchmal.
Und wenn am Ende alles schief hängt, dann ist das kein Scheitern –
sondern #Handwerk.
Der Dr. jur. Fliesenleger arbeitet ähnlich.
Er legt #Akten statt #Kacheln.
#Argumente statt #Fugen.
#Fristen statt #Wasserwaagen.
Auch er schuldet keinen Erfolg.
Nur Tätigkeit.
Nur Bemühen.
Nur ordnungsgemäße Anwesenheit im Verfahren.
Der Unterschied liegt im Detail: Beim echten Fliesenleger sieht man wenigstens, wo es schief geworden ist.
Die schiefen Fliesen hängen sichtbar an der Wand.
Die falsche Farbe beleidigt täglich das Auge.
Der Pfusch ist konkret, greifbar, fotografierbar.
Beim juristischen Fliesenleger hingegen bleibt alles abstrakt.
Das Bad heißt »Rechtslage«.
Die Wand heißt »Verfahren«.
Und wenn am Ende nichts hält, heißt es: So ist das eben vor #Gericht.
Aber keine Sorge:
Die #Rechnung kommt trotzdem.
Foto: Karla-Wagner-Stiftung, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
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Karla-Wagner-Stiftung
Königstraße 56
33330 Gütersloh
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www.karla-wagner-stiftung.de





























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