Böllerverbot in der Horner Innenstadt zum Jahreswechsel 2025/2026

#Horn #Bad #Meinberg, 19. Dezember 2025

Zum Schutz von Menschen und Gebäuden wird es in der Horner Innenstadt zum kommenden Jahreswechsel ein #Böllerverbot geben. In den vergangenen Jahren kam es insbesondere im Ortsteil Horn vermehrt zu gefährlichen Situationen durch unsachgemäßen Umgang mit #Silvesterfeuerwerk.

Da sich im historischen Stadtkern viele denkmalgeschützte Gebäude befinden, hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern dort zu untersagen.

Das Böllerverbot wird in Form einer ordnungsbehördlichen #Allgemeinverfügung erlassen und gilt für den gesamten historischen #Stadtkern. Verboten sind #Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie etwa Raketen und Böller. Feuerwerkskörper der Kategorie F1, zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen, dürfen weiterhin verwendet werden. Der Kommunale Ordnungsdienst #Lippe #Detmold wird in der Silvesternacht im Einsatz sein, um das Verbot zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.

Auch außerhalb der Verbotszone gelten gesetzliche Einschränkungen: In unmittelbarer Nähe von #Kirchen, #Krankenhäusern, #Kinderheimen und #Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich nicht erlaubt.

Die #Stadt Horn Bad Meinberg bittet alle #Bürger, in der #Silvesternacht verantwortungsvoll und umsichtig mit #Feuerwerk umzugehen, um #Verletzungen, #Sachschäden und #Umweltbelastungen zu vermeiden.

Foto: Stadt Horn-Bad Meinberg, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

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