#KWS Infodienst #Recht: #Besprechungstermin #Fahrtkosten#kein Ersatz bei unzureichender Substantiierung

#Gütersloh, 19. Dezember 2025

Bei der Wahrnehmung eines vereinbarten #Besprechungstermins können #Fahrtkosten anfallen. Kommt der Termin nicht zustande, stellt sich die Frage, ob diese Kosten erstattungsfähig sind. Wird ein Anspruch auf Ersatz von Fahrtkosten geltend gemacht, genügt nach Auffassung des Gerichts die bloße Berechnung auf Grundlage der #Entfernung und einer #Kilometerpauschale nicht, um einen ersatzfähigen Schaden ausreichend darzulegen. Erforderlich ist eine weitergehende Substantiierung der Schadenshöhe.

Darüber hinaus begründet eine #Wartezeit von 15 Minuten bei einem vereinbarten Termin keine Pflichtverletzung, da eine solche Verzögerung als üblich und angemessen angesehen wird (AG Rheda Wiedenbrück, Aktenzeichen 3 C 433/25).