#Feuerwerksverbotszonen: #Fußgängerzone in der Innenstadt von #Bad #Salzuflen und #Schötmar

  • Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Bad Salzuflen führt in Silvesternacht Kontrollen durch

Bad Salzuflen, 11. Dezember 2025

Die Stadt Bad Salzuflen richtet in der Silvesternacht Feuerwerksverbotszonen ein: Sowohl in der Fußgängerzone der Innenstadt von Bad Salzuflen sowie in Schötmar ist #Pyrotechnik verboten. In der Folge sind das #Abbrennen und #Abschießen als auch das Mitführen von Feuerwerk vom 31. Dezember 2025 von 16 Uhr bis zum 1. Januar 2026 bis um 6 Uhr untersagt. Durch den leichtfertigen Umgang mit Böllern und Silvesterraketen könne es zu #Verletzungen und #Gefährdungen von Personen kommen, begründet der Fachdienst Ordnungswesen der Stadt Bad Salzuflen die Entscheidung.

Das Verbot zielt auf die Stunden vor und nach #Mitternacht, wenn erfahrungsgemäß es besonders viele Menschen vor allem auf und um den #Roten #Platz zieht. Die räumliche Enge erhöhe das Risiko, dass #Sicherheitsabstände nicht eingehalten und Menschen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper verletzt würden, so der städtische Fachdienst weiter. Des Weiteren befinden sich in diesen Verbotszonen zahlreiche historische Gebäude, die unter #Denkmalschutz stehen und eine erhöhte #Brandgefahr aufweisen.

Der #Kommunale #Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Bad Salzuflen wird das Verbot in der Silvesternacht kontrollieren. Um die Sicherheit zu erhöhen, dürfen die Mitarbeitenden des KOD mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen, bevor es durch das Anzünden zu gefährlichen Situationen führt. So wird der KOD auch verstärkt Präsenz zeigen, die zur Gefahrenabwehr auch dort eingreifen, wo keine Verbotszone für Pyrotechnik besteht.

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