#Spiekergasse #Gütersloh: Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW

#Gütersloh, 27. August 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich gemäß § 24 GO NRW den Antrag, dass sich der Rat der Stadt Gütersloh mit folgender Angelegenheit befasst: Die Spiekergasse ist als #Fußgängerzone ausgewiesen und ist #baulich so #abzusperren, dass kein motorisierter Individualverkehr (#Pkw, #SUV, #Kombi et cetra) mehr einfahren oder parken kann.

Begründung

Die Spiekergasse ist offiziell Fußgängerzone. Der Zusatz »#Lieferverkehr #frei« ist faktisch überholt: Lkws passen nicht in die Gasse. #Transporter können nur unter erheblichem Rangieren einfahren und blockieren dabei den gesamten Bereich. Paketdienste (#DHL, #GLS, #UPS et cetera) nutzen ohnehin die #Münsterstraße und transportieren #Lieferungen die wenigen Meter mit #Sackkarren. Stattdessen wird die Ausnahme regelmäßig durch Privat #Pkws missbraucht. Autos parken dort teils stundenlang – auch sonntags. Dadurch entstehen Sicherheitsrisiken für Passanten und eine dauerhafte Aushöhlung des Charakters der Fußgängerzone (#Broken #Windows #Effekt).

Antrag

Der #Rat möge beschließen: Die bisherige Ausnahme »Lieferverkehr frei« für die Spiekergasse aufzuheben. Eine bauliche Sperrung der Einfahrt(en) (zum Beispiel #Poller, #Blumenkübel) vorzunehmen, sodass der Bereich ausschließlich #Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung steht.

Ziel

Stärkung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. Eindeutige #Verkehrsführung ohne Schlupflöcher. Mehr #Sicherheit für #Passanten.