Achtung Brutzeit: Rücksicht nehmen auf Vögel und Wildtiere

  • Anfang März beginnt Brutzeit – Anleinpflicht für Hunde – radikaler Gehölzschnitt verboten

#Gütersloh, 24. Februar 2025

Mit dem Frühling kehrt auch der Gesang der Vögel zurück. #Amsel, #Drossel, #Fink und #Star kündigen mit ihrem Zwitschern die Brutzeit an – für die heimischen Vogelarten eine besonders sensible Phase.

Warum ist Rücksicht so wichtig?

Mit den milden Frühlingstemperaturen im März beginnt die #Brutzeit. #Nestbau, #Futtersuche und die #Aufzucht der sind für Vögel mit großer Anstrengung verbunden. In dieser Zeit können Störungen durch Menschen und freilaufende Haustiere dazu führen, dass Vögel ihre Nester verlassen und ihre Brutplätze dauerhaft meiden. Besonders betroffen sind am Boden brütende Arten wie der Kiebitz, der Große Brachvogel oder die Feldlerche, die ihre Nester auf Wiesen oder im Acker bauen. Auch junge Feldhasen oder Rehkitze können zu Schaden kommen oder sogar von ihren Elterntieren verlassen werden, wenn sie von Menschen oder Hunden aufgeschreckt werden. 

  • Leinenpflicht für Hunde – innerhalb des Stadtgebiets müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden – auch in Grünanlagen und Erholungsanlagen, auf Spazierwegen, Spielflächen und Sportflächen und Friedhöfen.
  • In Naturschutzgebieten gilt eine ganzjährige Anleinpflicht. 
  • Außerhalb der Schutzgebiete dürfen Hunde in der freien Landschaft nur unter ständiger Aufsicht frei laufen – während der Brutzeit wird das Anleinen jedoch ausdrücklich empfohlen.
  • Für Äcker, Wiesen und Weiden gilt ab der Feldbestellung beziehungsweise dem Vegetationsbeginn ein Betretungsverbot für Mensch und Hund.
  • Im #Wald gilt abseits der Wege eine ganzjährige Anleinpflicht.
  • Rücksichtnahme auf Jungtiere – wer beim #Spaziergang im Wald oder auf Wiesen Jungtiere entdeckt, sollte Abstand halten und die Tiere nicht berühren oder stören.
  • Katzen während der Brutzeit im Blick behalten, zwischen April und Juni werden die Jungvögel flügge und sind für Katzen leichte Beute. Katzenbesitzer können die jungen Vögel schützen, indem sie ihren Haustieren in dieser Zeit nur kontrollierten Freigang geben.
  • Falls Jungvögel oder aufgeregte Altvögel im Garten zu beobachten sind, sollte die Katze im Haus bleiben.
  • Ein Glöckchen am Halsband kann helfen, Vögel rechtzeitig zu warnen.
  • Verbot von Gehölzschnitt – vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume, Hecken oder Gebüsche stark zurückzuschneiden oder zu entfernen, da viele #Vögel dort ihre Nester bauen.
  • Schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind erlaubt, wenn sie keine Nester gefährden.

Jeder kann dazu beitragen, die heimische Tierwelt zu erhalten, wenn die Schutzvorschriften und Empfehlungen berücksichtigt werden. So kann das Vogelgezwitscher auch in Zukunft unseren Frühling verschönern.