#Mietniveau #Erhebung in #Gütersloh

Gütersloh, 31. Januar 2024

Die gemeinsame Mietwerterhebung der Städte und Gemeinden mit dem Kreis Gütersloh ist inzwischen angelaufen. Alle Vermietenden im Kreis haben mit ihren Grundsteuerbescheiden Anfang des Jahres einen Fragebogen erhalten, so auch in der Stadt Gütersloh. Für Vermietende gab es zusätzlich ein Anschreiben zu dem Fragebogen sowie einen Rückantwortumschlag an die beauftragte Firma #FUB #IGES in #Hamburg. Bedauerlicherweise hat die mit der Versendung der Grundsteuerbescheide beauftragte Druckerei in Einzelfällen versehentlich einen #Rückantwortumschlag beigefügt, der an die #Stadtwerke #Bad Salzuflen adressiert ist. Davon betroffen sind insgesamt rund 1.000 Vermietende in den Städten Gütersloh und Versmold. Wie viele Angeschriebene in welcher Stadt die falschen Rückumschläge erhalten haben, lässt sich nicht nachhalten. Doch es gibt einfache Lösungen …

Sollte Vermietern auffallen, dass sie einen falsch adressierten Freiumschlag erhalten haben, besteht für diese die Möglichkeit das Adressfeld der Stadtwerke Bad Salzuflen mit der korrekten Adresse »FUB IGES, Adenauerallee 28, 20097 Hamburg« zu überkleben. Um eine für die Vermietenden kostenlose Zustellung sicherzustellen, darf nichts anderes überklebt oder durchgestrichen werden.

Zudem ist auch eine Abgabe der ausgefüllten Fragebögen im Gütersloher Rathaus möglich. Sie werden dann von dort aus gesammelt und verschickt. Der Einfachheit halber können die erhobenen Daten aber auch online eingegeben werden oder die Seiten des Fragebogens werden vollständig eingescannt oder abfotografiert und an die E Mail Adresse mietwerterhebung.kreisguetersloh@fub.iges.com gesendet.

Sollten die Antworten versehentlich doch an die Stadtwerke Bad Salzuflen gesendet werden, so haben diese zugesagt, dass die Fragebögen an den Druckdienstleister übermittelt werden. Von dort werden diese an die Firma FUB IGES weitergeleitet werden. Vertraglich wurde sichergestellt, dass die Stadtwerke Bad Salzuflen hinsichtlich der Informationen aus den Anschreiben, die ihnen möglicherweise zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit bewahren werden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde über den Vorfall informiert.