Seit Anfang August bietet das landeseigene Förderprogramm »progres.nrw - Klimaschutztechnik« vielfältige Möglichkeiten, Zuschüsse für eine breite Palette an Klimaschutz-Technologien zu beantragen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Tipps zusammengestellt, wo sich der Einsatz erneuerbarer Energien lohnt und was es bei der Antragstellung für Verbraucher zu beachten gilt.

Biomasseheizung im Team mit Solarenergie

In Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranalage oder einer neuen Photovoltaikanlage können Biomasseheizungen mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Die Anlage muss als einzige Hauptheizung dienen, wassergeführt sein und mit einem ausreichend großen Speicher verbunden werden. In Neubauten sind Pelletkessel mit Brennwerttechnik sowie wassergeführte Pelletöfen förderfähig. Zusätzlich sind Anträge für Solarthermie-Anlagen möglich, die Bezuschussung beläuft sich dabei auf 90 Euro/m² ab einer Kollektorfläche von vier Quadratmetern.

Nachfolge für die Nachtspeicherheizung

Wenn der Austausch der bestehenden elektrischen Speicherheizung ansteht, gibt es lohnenswerte Förderzuschüsse. Beim Umstieg auf eine Wärmepumpen- oder Biomasseheizung können pro Einzelgerät 100 Euro und je Gebäude und Standort maximal 5.000 Euro über das Förderprogramm bezuschusst werden.

Steuerung von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe 

Förderfähig sind die für die Ansteuerung einer PV-Anlage in Verbindung mit einer geothermischen Wärmepumpe erforderlichen technischen Komponenten. Die Wärmepumpe muss Erdwärme, Wasser oder Abwärme als Wärmequelle nutzen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Bis zu 750 Euro können maximal je Gebäude und Standort aus dem Förderprogramm zufließen.

Batteriespeicher und Photovoltaikanlage

Die Förderung bei der Inbetriebnahme eines elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu zu errichteten PV-Anlage wird kombiniert bezuschusst. Die Höhe der Förderung erfolgt bis zu einer Speicherkapazität, die in Kilowattstunden dreimal so groß ist wie die Nennleistung der neuen Solaranlage in Kilowatt-Peak (kWp). Die Förderung beträgt 100 Euro pro Kilowattstunde eingespeister Energie.

Kluge Förderung beantragen durch Kombination

Besonders lohnenswert ist die Kombination des landeseigenen Förderprogramms »progres.nrw – Klimaschutztechnik« mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Beide Programme lassen, je nach Förderungsmaßnahme, bis zu 60 Prozent maximale Förderquote zu. Wichtig ist dabei, dass Verbraucher ihre Anträge stellen, bevor sie mit der Baumaßnahme beginnen oder einen Vertrag abschließen.

Weiterführende Infos und Links

Was es bei Fördermöglichkeiten rund um Klimaschutztechnologien im Eigenheim zu beachten gibt, zeigt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei der Energieberatung in den Beratungsstellen oder kostenlos per Videoberatung. Anmeldungen sind möglich unter Telefon (0211) 33996555.

Zur effizienten Nutzung von Klimaschutztechnologien klärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf im Rahmen des Projekts Energie2020plus, das mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union gefördert wird.