Recht auf Reparatur: Rahmenbedingungen müssen stimmen

Berlin, 22. März 2023

Am 22. März 2023 hat die EU #Kommission ihren Vorschlag für ein Recht auf #Reparatur vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, #Reparaturen zu fördern. Dazu erklärt Dirk Palige, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): »Etwas zu reparieren, steckt in der Natur des Handwerks. #Handwerker reparieren, warten und setzen Instand. Mehr Rechte für #Verbraucher allein reichen jedoch nicht aus, um Reparaturen und Nachhaltigkeit weiter zu fördern. Auch die technischen, ökonomischen und nicht zuletzt gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Produkte müssen technisch zu reparieren sein, Ersatzteile uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Unsere #Betriebe brauchen einen fairen #Datenzugang, um das jeweilige Produkt passgenau reparieren zu können. Außerdem muss eine Reparatur kostengünstig angeboten werden können, um sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen. Mit der Einführung eines europäischen Reparaturinformationsformulars geht die Europäische Kommission allerdings in die entgegengesetzte Richtung: Statt neuer, bürokratiearmer Regelungen werden vielmehr bereits bestehende #Informationspflichten erneut geregelt. Der Vorschlag der Kommission muss dringend nachgebessert werden.«