#Verbraucherzentrale #NRW: Wussten Sie, dass jetzt auch #Supermärkte alte #Elektrogeräte zurücknehmen müssen?

Eierkocher, Lockenstäbe, Mixer und andere #Elektrokleingeräte gibt es in vielen großen #Lebensmittelmärkten und #Discountern zu kaufen. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden: Auch diese Läden müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen.

Ab 1. Juli 2022 müssen entsprechende Sammelstellen im Handel eingerichtet sein. Die neue Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob zeitgleich ein neues #Gerät gekauft wird oder nicht. Das alte Gerät muss auch nicht in dem Geschäft erworben worden sein. Voraussetzung allerdings: Die gesamte Verkaufsfläche der zur Rücknahme verpflichteten Geschäfte muss größer als 800 Quadratmeter sein.

Die #Verbraucherzentrale NRW rät, gegebenenfalls an der Kasse nach Sammelbehältern zu fragen. Es müssen Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern angenommen werden – also beispielsweise auch #Toaster, elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder Smartphones. Bei größerer Ware wie Mikrowelle, Fernseher oder #Waschmaschine wird die Rücknahmepflicht an den Kauf geknüpft. Wenn #Discounter oder Supermärkte diese als Aktionsware anbieten, müssen sie die ausgedienten Altgeräte der #Kunden nur beim Kauf eines neuen gratis  zurücknehmen.

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