Im Ordnungsamt der Stadt Bad Lippspringe häufen sich seit einigen Wochen die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde im Stadtgebiet. Die Stadt Bad Lippspringe bittet deshalb alle Hundebesitzer darum, sich an die geltende Leinenpflicht zu halten.

Diese greift beispielswiese auf allen Straßen, Geh- und Radwegen der Stadt. Darüber hinaus sind Hunde auch in Sport- und Spielanlagen sowie im Kurwald an der Leine zu führen. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme und um Konflikte zwischen Hundebesitzern und anderen Personen zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung darum, diese Regelungen einzuhalten. Sie können jederzeit in der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bad Lippspringe nachgelesen werden. Diese ist online unter www.bad-lippspringe.de im Bereich »Rathaus Online« – »Unsere Stadt« – »Ortsrecht« zu finden.