Begriffsbestimmung

Es vergeht kaum eine Woche in der nicht das Thema »Versicherungen« in den Medien erhallt – ob Rentenversicherung, Krankenversicherung oder sonstige Versicherungen. Was sehr oft in der Kritik ist die Vergütungsform in der Versicherungsbranche – die Provisionsvergütung und genau hier wird vielen Menschen Angst und Bange gemacht, denn wer in Versicherungen macht, der macht das nur wegen der Provision.

Doch entspricht das der Wahrheit? Was ist Provision überhaupt? Laut Wikipedia ist die Provision ein erfolgsabhängiges Entgelt für erbrachte Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen. Also erbringt derjenige der eine Provision erhält eine Dienstleistung und er besorgt der Versicherung Geschäft. Wann ist also eine Provision verdient beziehungsweise wer erbringt welche Dienstleistung? Hierzu schauen wir uns doch einmal an, wer was in Versicherungen macht – denn wir kennen den Versicherungsvertreter, der Mehrfachagenten, den Versicherungsmakler und den Versicherungsberater.

Am Ende wird dann schnell klar, das eine Provision doch nicht so schlimm ist, wenn man weiß wer da für welche Dienstleistung bezahlt wird. Das ganze steht übrigens im Versicherungsvertragsgesetz (Paragraph 59 Versicherungsvertragsgesetz). Mit 119.668 Zulassungen ist der Versicherungsvertreter, oder auch Mehrfachagent der wohl bekannteste Ansprechpartner in der Versicherungswirtschaft.

Der Versicherungsvertreter vermittelt gewerbsmäßig Versichersicherungen und ist von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter beauftragt. Er ist Erfüllungsgehilfe des Versicherungsunternehmens und erbringt somit eine Dienstleistung für den Versicherer. Mit 46.273 Zulassungen ist der Versicherungsmakler etwas weniger bekannt – der Begriff »Versicherungsmakler« ist auch erst seit 2008 wieder rechtlich geschützt – was aus der entsprechenden Rechtsnorm hervorgeht. »Versicherungsmakler« ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber Versicherungen vermittelt – ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter betraut zu sein.

Als Versicherungsmakler gilt, wer den Anschein erweckt er erbringe seine Leistung als Versicherungsmakler. Laut Gewerbeordnung ist der Versicherungsmakler befugt, nicht Verbraucher, gegen gesondertes Entgelt zu beraten. Gleichwohl hat sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass der Versicherungsmakler auch bei Verbrauchern unter besonderer Vereinbarung gegen Entgelt tätig werden kann. Die Dienstleistung wird hier also für den Kunden (das bist Du) erbracht.

Mit 326 Zulassungen ist der Versicherungsberater wohl die unbekannteste Berufsgruppe derer die in Versicherungen machen. Denn der Versicherungsberater wird wie der Versicherungsmakler für seinen Auftraggeber tätig – mit dem Unterschied das er keinerlei Zuwendungen von Versicherungsunternehmen erhält und er darf im Schadenfall tätig werden, wenn der Auftrag nach Schadeneintritt erteilt wurde. Der Versicherungsmakler kann im Schadenfall nur dann für seinen Mandanten tätig werden, wenn dieser ihn vor Schadeneintritt beauftragt hat.

Noch ein kleiner Hinweis

Vergleichsportale und diverse kostenlose Versicherungs-Apps finanzieren sich aus der Provision – sie sind somit nicht kostenlos.

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