Rechtsanwälte Gellner & Collegen, Gütersloh, Mediation als Alternative, August 2010

Gütersloh, August 2010

Der Begriff »Mediation« lässt sich am besten durch »Vermittlung, Ausgleich, Versöhnung« übersetzten. Mediation ist eine Methode, mit der eine neutrale 3. Person, der Mediator, 2 oder mehrere Parteien bei der Streitbeilegung unterstützt. Es handelt sich um ein nicht förmliches Verfahren, mit dem Ziel, den streitenden #Parteien zu einer Einigung aus freiem Willen durch Verhandlung zu verhelfen.

In der Mediation verbleibt die Entscheidungsgewalt bei den Parteien, die Rolle des #Mediators besteht in der Entwicklung gemeinsamer Problemlösungen. Die Mediation geht von dem Grundgedanken aus, dass die Parteien selbst die größte Kompetenz zur Konfliktlösung besitzen. In der Geschichte hat es bereits viele Beispiele für Mediationen gegeben, die zwar nicht als solche bezeichnet wurden, aber im Kern das gleiche beinhalteten. Bereits in den Verträgen des Westfälischen Friedens vom 1648 heißt es in der Einleitung, dass der Vertrag geschlossen werden konnte »durch Vermittlung und Mühewaltung des hoch- und wohlgeborenen venizianischen Gesandten und Senators, Herrn Alvise Contarino, der das Amt des Mittlers ohne Parteilichkeit beinahe ganze 5 Jahre lang unverdrossen ausgeübt hat.« Im lateinischen Text steht für Mittler das Wort »Mediator«.

An allen europäischen Ländern hat die Mediation zwischen 1975 und 1985 wieder Fuß gefasst. Die Impulse dazu kamen vorwiegend aus den USA, in denen die Mediation seit Jahrzehnten bereits fester Bestandteil des Rechtswesens ist. Da die Mediation kein förmliches Verfahren ist, gibt es keinen festen Ablauf des Mediationverfahrens. Dennoch haben sich inzwischen bestimmte Charakteristika herausgebildet. Am Anfang erhalten die Parteien im Gespräch ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihre Position ausführlich zu schildern. In der nächsten Phase werden die Themengebiete abgesteckt, über die verhandelt werden soll. Es werden Bedürfnisse und Interessen der Konfliktparteien geklärt. Mit Unterstützung des Mediators können die Motive hinter den Standpunkten geklärt werden und welche Bedeutung diese für die jeweilige Partei haben. Dies führt häufig schon dazu, dass die Parteien das Verhalten des anderen besser einschätzen können. Danach kann begonnen werden, an der Lösung des Problems zu arbeiten. Es werden Ideen gesammelt und gemeinsame Lösungsoptionen entwickelt, welche im Anschluss durch die Parteien bewertet und ausgewählt werden. Hierbei ist das Ziel, möglichst anhand neutraler Kriterien zu einer gemeinsamen, von allen Parteien akzeptierten Lösung zu gelangen.

Mm Ende einer Mediation steht dann eine verbindliche Vereinbarung. Ein Vorteil des Mediationverfahrens besteht darin, dass dort häufig Umstände zur Sprache kommen können, die im gerichtlichen Verfahren keinen Platz haben. Gerade solche Umstände können aber das Verhalten einer Partei im Konfliktfalle bestimmen und eine einvernehmliche Lösung zum Vorteile aller Beteiligten verhindern. In diesem Sinne: »Es hat alles 2 Seiten. Aber erst wenn man erkennt, dass es 3 sind, erfasst man die Sache« (Heimito von Doderer).