Bei der Mitgliederversammlung des FC Gütersloh gilt aufgrund der derzeitigen Inzidenzstufe Zwei die »3G-Regel«. Mitglieder, die die Versammlung am Donnerstag besuchen möchten, müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Der negative Corona-Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Beim Einlass werden die Nachweise entsprechend kontrolliert. Außerdem herrscht Maskenpflicht – außer auf dem persönlichen Sitzplatz. Sollte sich das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung in dieser Woche noch kurzfristig ändern und das Auswirkungen auf die Mitgliederversammlung haben, informieren wir darüber.

Die Mitgliederversammlung beginnt am Donnerstag um 19 Uhr im Heidewald statt. Je nach Wetterlage findet sie im Vereinsheim oder draußen vor der Tribüne statt.

Die Tagesordnung

  • Begrüßung
  • Eröffnung der Mitgliederversammlung
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Bericht der Jugendabteilung
  • Bericht der Futsalabteilung
  • Bericht der Alten Herren
  • Bericht der ersten Mannschaft
  • Bericht der zweiten und dritten Mannschaft
  • Bericht Schiedsrichter
  • Bericht Dritte »ManSchafft«
  • Bericht E-Sport-Abteilung
  • Bericht Vereinsheim
  • Finanzbericht
  • Bericht der Rechnungsprüfer
  • Neuwahl Rechnungsprüfer
  • Satzungsgemäß gestellte Anträge
  • Verschiedenes

Anträge sind bis zum 11. August 2021 schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Im Sportzentrum Süd herrscht ab sofort die »3G-Regel«.